Frage zur korrekten Gewinnermittlung / Verständnisfrage

Was ist bei Buchhaltung, Abschluss, Steuererklärung zu beachten?
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klx
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Registriert: 3. Jan 2016, 20:13

Frage zur korrekten Gewinnermittlung / Verständnisfrage

Beitrag von klx »

Hallo liebe Experten,

zum Thema wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb resp. zur richtigen Gewinnermittlung hätte ich eine Frage, und zwar um den Gewinn (Annahme: Vermögensverwaltung und Zweckbetrieb keine Ein- und Ausgaben) zu ermitteln mache ich ja folgende Rechnung:


Einnahmen:
11.900,00 € (10.000,00 € + 1.900,00 €) brutto

- Ausgaben:
4.760,00 € (4.000,00 € + 760,00 €) brutto

= Gewinn
7.140,00 €

von diesen 7.140,00 € geht dann ja noch der Steuerfreibetrag in Höhe von 5.000,00 € weg, was bedeutet das 2.140,00 € übrig bleiben, die zum einen mit 15% Körperschaftssteuer (+5,5% Soli) sowie Gewerbesteuer besteuert werden.

Meine Frage hierzu nun, in dem Gewinn ist ja nun auch die von mir (für das Finanzamt) eingenommene Umsatzsteuer in Höhe von (1.900,00 - 760,00) 1.140,00 €, wieso zahle ich auf diese Körperschaftssteuer etc. ich zahle diese ja eigentlich schon über Umsatzsteuer an das FA.

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

VG
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Frage zur korrekten Gewinnermittlung / Verständnisfrage

Beitrag von StephanM »

Hi,
du stellst hier eine EÜR dar.
Also es gehört alles das dazu, was im Kalenderjahr eingenommen oder gezahlt wurde. Hierbei hast du vergessen die gezahlte oder erstattete Umsatzsteuer mit einzubeziehen.
Eine Zahlung an das Finanzamt sind Ausgaben und die Erstattungen vom Finanzamt sind Einnahmen.
Also von den eingenommenen 1.900 USt hast du bis einschl. Novemberabrechnung (10.12.) z.B. 1.600 gezahlt. Dieses sind in dem Jahr Ausgaben. Die anderen 300 EUR im nächsten Jahr.
Von den Vorsteuerbeträgen waren inkl. Novemberabrechnung z.B. 570 EUR der gemeldeten Umsatzsteuer gegengerechnet. Dieses stellen in dem Jahr Einnahmen dar. Im nächsten Jahr sind die restlichen 190 EUR als Einnahmen hinzuzurechnen.

Bei der EÜR ergibt sich eine gewinnauswirkende Verschiebung hinsichtlich der Umsatzsteuer, da immer das angesetzt wird, was im Jahr gezahlt wurde. Insgesamt bleibt die Auswirkung der Umsatzsteuer aber bei 0 EUR.

In meiner Beispielwerweiterung sind damit die Differenz von 1.600-570=1.030 EUR in dem Jahr noch als Ausgaben abzurechnen. Im Folgejahr ergibt sich eine Differenz von 300-190=110 EUR an Ausgaben hinsichtlich der Umsatzsteuer des Vorjahres.

7.140 - 1.030 = 6.110 EUR Gewinn

Beim Bilanzieren sieht das ganze etwas anders aus, da in der Gewinnermittlung nur Nettobeträge verwendet werden.
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