Abrechnung von Videoprojektion zwischen 2 Vereinen

Was ist bei Buchhaltung, Abschluss, Steuererklärung zu beachten?
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JürgenFrieden
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Abrechnung von Videoprojektion zwischen 2 Vereinen

Beitrag von JürgenFrieden »

Konkreter Sachverhalt: Abrechnung von Filmproduktionen

Unser Verein wird zukünftig öfters vor der Aufgabe gestellt, unsere Filmarbeit Budgetbezogen mit einem anderen Verein abzurechnen.

Sprich:
Verein A hat ein Budget für Filmproduktion.
Verein A bittet unseren Verein, dieses zu übernehmen und möchte das ihm für die Dokumentation zugewiesene Budget an uns weiterleiten.

Dieses Geld soll zu uns für den Bereich RegenbogenTV zugeführt werden.

Frage:
Benötigt unser Verein ein Zweckgewerbe um dieses in einem Werkvertrag für eine konkrete Leistung abrechnen zu können?
oder
Kann unser Verein Vertragspartner nach einem Honorarvertrag werden, in dem einfach nur die immaterielle Leistung erbracht wird?

Denn eine nicht zweckgebunde Geldleistung in Form einer Spende ist seitens Verein A ja nicht möglich, wegen dessen projektbezogener Abrechnung.

Oder gibt es ganz andere Gestaltungsmöglichkeiten?

Neben dieser Auftragsarbeit erhält unser Verein ansonsten Zuwendungen für die Filmarbeit von Fördermitgliedern und Einzelspenden.

Für die Antwort im Voraus vielen Dank
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