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Was heißt "gemeinnützig" und "mildtätig" auf einen Verein be

Verfasst: 20. Apr 2009, 18:54
von Lillifee
Hallöchen,
hätte gerne gewusst, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit ein Verein als gemeinnützig und oder mildtätig anerkannt werden kann.
Hat jemand Ahnung davon?
Grüße
Lillifee

Re: Was heißt "gemeinnützig" und "mildtätig" auf einen Verein be

Verfasst: 21. Apr 2009, 15:22
von taxwoman
Hallöchen,

Unter mildtätigen Zwecken ist die ausschließlich, unmittelbar auf selbstlose Weise geleistete Unterstützung bedürftiger Menschen zu verstehen. Als bedürftig gelten Menschen, die entweder

* infolge ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Verfassung auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder
* deren Bezüge nicht höher sind als das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe i. S. des § 28 SGB XII.

Die bei Naturkatastrophen und aus ähnlichen Anlässen gespendeten Gelder dienen mildtätigen Zwecken.

Als gemeinnützig gelten Zwecke, durch deren Erfüllung ausschließlich und unmittelbar die Allgemeinheit selbstlos gefördert wird. Eine Förderung der Allgemeinheit ist anzunehmen, wenn die Tätigkeit dem allgemeinen Besten auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet nutzt.

Re: Was heißt "gemeinnützig" und "mildtätig" auf einen Verein be

Verfasst: 21. Apr 2009, 19:17
von Lillifee
Danke für deine schnelle und ausführliche Information.
Gruß
Lillifee