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bedürftige Personen FINAZIELL unterstützen?

Verfasst: 25. Jan 2012, 00:48
von feva
Hallo Zusammen,

unter welchen Voraussetzungen darf ein gemeinnütziger Verein, dessen zwecks in der Satzung wie folgt beschrieben ist:
„2. Der Verein verfolgt durch den vorgeschriebenen Satzungszweck ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige,
kirchliche und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig. Er erstrebt keine Gewinne und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke
3. Mittel des Vereins, insbesondere auch eventuelle Gewinne und Erträge, dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke
verwendet werden.
4. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine
sonstige Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Der Verein darf keine Person durch zweckentfremdete Ausgaben
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.“
,
bedürftige Mitglieder oder andere bedürftiger Personen FINAZIELL unterstützen.


z.B. Mitglied A (40J, sitzt seit der seiner Kindheit im Rollstuhl), hat immer wieder Probleme seine Stromrechnung zu Zahlen. In wie weit darf der Verein hier helfen?

Bin für jeden Tipp oder Link dankbar

Re: bedürftige Personen FINAZIELL unterstützen?

Verfasst: 3. Mär 2014, 16:18
von M00re
Der Verein darf nicht dazu dienen den Mitgliedern Beiträge zuzuführen.
Das entspricht nicht der Gemeinnützigkeit aus 52 AO.
Das sollte so in jedem AO Kommentar stehen.