Beitragvon taxpert » 23. Sep 2019, 11:16
Solange ihr hierfür keinen eingetragenen Verein mit entsprechender Satzung gründet, die zur Gemeinnützigkeit führt, seid ihr für das FA schlicht eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechtes (GbR). Ihr müsst daher eine entsprechende Gewinnermittlung abgeben, die Kosten der einzelnen Mitglieder stellen hier Sonderbetriebsausgaben dar.
Wenn der Gewinn gespendet wird, gehört auch die Spendenquittung zur Steuererklärung, da über die Zuweisung des jeweils auf den einzelnen entfallenen Spendenanteils auch im Steuerbescheid der GbR entschieden wird.
Am besten vorher StB aufsuchen!
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver