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Hey Severin, da noch niemand hier auf deine Frage entsprechend geantwortet hat, möchte ich gerne mal versuchen, dir zu helfen. Im Prinzip steht alles Rechtliche auf dieser Seite zusammengefasst: https://www.juraforum.de/lexikon/treuhaender - meiner Meinung nach (bin aber kein Jurist) funktioniert das nicht. Ob es Ausnahmen gibt, kann ich aber nicht sagen.Ist es erlaubt, wenn in einer Treuhandstiftung ( Nicht rechtfähige Stiftunfg) Stifter und Treuhänder die gleiche Person ist?
Das Stiftungsvermögen wäre vom anderen Vermögen strikt getrennt.
Bitte um Antworten mit Hinweis auf die gesetzlichen Grundlagen.
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