Beitragvon ToniB23 » 5. Mär 2020, 11:34
Gegenfrage: Handelt es sich um ein nicht eingetragenen Verein oder um ein eingetragenen Verein?
Bei nicht eingetragenen Vereinen haften alle Vereinsmitglieder. Bei eingetragenen Vereinen zunächst der Verein als "juristisch Person".
Es gibt noch eine Organahaftung:
Als Vorstand hast du die Aufgabe übernommen, den Verein ordnungsgemäß zu führen. Verstößt du schuldhaft gegen diese Pflicht, haftest du dem Verein gegenüber auf Ersatz des dadurch entstehenden Schadens. Immer dann, wenn der Verein in eine Rechtsfalle reingerät, stellt sich die Frage, ob der Vorstand bzw. DU dies nicht hättest vermeiden können und müssen. Und wenn ja, wird es schon zum Schutz der Gemeinnützigkeit in der Regel notwendig sein, einen entsprechenden Schadenersatzanspruch gegen die verantwortlichen Vorstandsmitglieder zu verfolgen.