sonderabschreibung

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Foto1510
Beiträge: 2
Registriert: 17. Mai 2016, 12:42

sonderabschreibung

Beitrag von Foto1510 »

Hallo!
Ich habe eine Frage zur Sonderabschreibung. Das Finanzamt akzeptiertdie Sonderabschreibung nicht weil ich vorher keinen Investitionsabzugsbetrag dafür gebildet habe. Auf der internetseite von smartsteuer habe ich aber gelesen das : " Im Zuge der Unternehmenssteuerreform 2008 wurden die bisherigen Regulierung zu Anspannungsabschreibungen umgestaltet und vereinfacht .So entfällt der bislang für die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung nach Paragraph 7 EstG die vorherige Bildung von ansparAbschreibung und des Investitionsabzugsbertägen. "
Wenn das richtig ist was da steht so hat das Funanzamt unrecht... Ich habe bisher noch nie eine Sonderabschreibung geltend gemacht weil ich meine EÜR immer selber mache aus Kostengründen.
Hat jemand eine Erfahrung in diesem Bereich, bzw in einem ähnlichen FAll. Ich bin freiberuflich nach Kleinunternehmerregelung und es geht um viel für mich , daher bitte ich dringend um Eure Hilfe!
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: sonderabschreibung

Beitrag von StephanM »

Die Sonderabschreibung nach §7g Abs. 5 und 6 EStG gelten unabhängig von einem genutzten IAB.Es gelten lediglich die Voraussetzungen nach §7g Abs.6 EStG mit den Größenmerkmalen nach §7g Abs.1 EStG.

Das wären insgesamt 20% im Anschaffungsjahr und den vier Folgejahren. Wann du in diesem Zeitraum wie viel abschreibst bleibt dir überlassen. Kannst die 20 % in einem Jahr nehmen, oder sie beliebig aufteilen, oder nur einen Teil nutzen.

Sofern nicht gewährt, sofort Einspruch einlegen und auf die Sonderabschreibung bestehen, wenn sie im möglcihen Rahmen steht.
Foto1510
Beiträge: 2
Registriert: 17. Mai 2016, 12:42

Re: sonderabschreibung

Beitrag von Foto1510 »

Vielen, vielen Dank!
So habe ich es auch verstanden. Das Finanzamt hat es mir wie schon geschrieben abgelehnt und auch die 20 Prozentige Abschreibungshöhe im ersten Jahr nicht anerkannt. Ob ich die gesamten 20 Prozent gleich im ersten Jahr abschreiben darf oder nicht ist auch nirgends festgelegt, also kann ich es machen wie es für mich am besten ist.

Dann werde ich mich mit dem Finanzbeamten in Verbindung setzen und mich auf diese neue Änderung berufen. Im Streitfall würde jch mich an einen Steueranwalt wenden.

Vielen Dank nochmal für die schnelle Antwort!
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: sonderabschreibung

Beitrag von schlauelia »

legen Sie formell Einspruch ein und bestehen Sie auf einer schriftlichen Ablehnung - da muss in der Regel eine Rechtsbehelfsstelle tätig werden - und da werden Sie vermutlich Recht bekommen. Ansonsten bleibt Ihnen nur die Klage - kann ich mir aber nicht vorstellen!
Schreiben Sie doch mal, wie es weiter geht!
Lia
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: sonderabschreibung

Beitrag von schlauelia »

schade, dass man immer keine Rückmeldungen bekommt!
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