Dienstreise: Hotelübernachtung und Frühstück, wenn Hotel nur Pauschalangebote macht

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sonycom007
Beiträge: 3
Registriert: 29. Sep 2017, 07:07

Dienstreise: Hotelübernachtung und Frühstück, wenn Hotel nur Pauschalangebote macht

Beitrag von sonycom007 »

Ein freundliches "Hallo",

ich hoffe, ich befinde mich mit meiner Frage im richtigen Forum.

Situation:

Dienstreise - Hotelbuchung über ein Hotelportal.

Es werden nur Angebote angezeigt, die als "Übernachtung inkl. Frühstück" deklariert werden.

Der Arbeitnehmer bucht dieselbe, frühstückt real aber grundsätzlich nie. Folglich werden ihm vom Arbeitgeber 4,80 € für das Frühstück abgezogen, es sei denn, das Hotel verzichtet auf die ausdrückliche Ausweisung des Frühstücks auf der Rechnung, was von manchen Hotels verweigert wird.



Welche Möglichkeiten hat der Arbeitnehmer, der real nie frühstücken möchte? Ist er diesen Angeboten "inkl.. Frühstück" ausgeliefert und muss die 4,80 € Abzug in Kauf nehmen obwohl er weder frühstückt noch frühstücken möchte?


Ich hoffe, ich habe mich so ausgedrückt dass man weiß, was ich meine.

Danke im Voraus, Gruß sony
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Dienstreise: Hotelübernachtung und Frühstück, wenn Hotel nur Pauschalangebote macht

Beitrag von schlauelia »

dann nehmen Sie ein Hotel ohne Frühstück, oder frühstücken Sie - wegen 4.80 so ein Theater??
sonycom007
Beiträge: 3
Registriert: 29. Sep 2017, 07:07

Re: Dienstreise: Hotelübernachtung und Frühstück, wenn Hotel nur Pauschalangebote macht

Beitrag von sonycom007 »

Auf so eine freundliche, qualifizierte Antwort habe ich gewartet. Danke dafür.

Das erhöht den Wohlfühlfaktor hier ungemein.

Die Sache hat einen Hintergrund von größerer Tragweite, den hier aber niemand interessieren dürfte.

Aber Hauptsache, sie haben erst einmal losgepoltert. (kopfschüttel)
poohchen
Beiträge: 58
Registriert: 25. Aug 2010, 12:48

Re: Dienstreise: Hotelübernachtung und Frühstück, wenn Hotel nur Pauschalangebote macht

Beitrag von poohchen »

Hallo,

du hast hier leider eine falsche Sichtweise dieser 4,80 €. Der Arbeitgeber übernimmt hier die Hotelkosten, wenn es nur inkl. Frühstück buchbar ist, dann ist das eben so. Aber der Arbeitgeber zahlt das Frühstück, und die hast die Möglichkeit dies in Anspruch zu nehmen. Deshalb wird die Verpflegungspauschale des Tages um diese 4,80 gekürzt. Warum sollte nun der Arbeitgeber dir nochmal 4,80 € zusätzlich zahlen, wenn du das angebotene Frühstück nicht möchtest, und dich ja auch nicht anderweitig morgens ernährst?
Ich sehe da also keinen Sinn darin warum auf eine Kürzung der 4,80 € verzichtet werden sollte. Das ist immer noch eine Verpflegungspauschale und kein zusätzliches Entgelt.
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