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Verjährung

Verfasst: 9. Mär 2012, 15:50
von Liane
Hallo,
war letzt bei Freunden zum Essen eingeladen und mein nicht gerade sympathischer Tischnachbar brüstete sich damit, dass es für ihn etwas zu feirn gäbe. So wie ich das verstanden habe, hatte er in nicht unerheblichem Maße Steuern hinterzogen und meinte nun, die Verjährung sei eingetreten und das Finanzamt könne ihn nicht mehr belangen.
Stimmt das, egal in welcher Höhe man Steuern hinterzogen hat?
Eine Antwort würde meine Neugier befriedeigen.
Danke vorab
Liane

Re: Verjährung

Verfasst: 15. Jun 2012, 21:37
von ruepel
Hallo,

die Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre bei Steuerstraftaten die vorsätzlich ausgeführt worden sind.

Gruß

Re: Verjährung

Verfasst: 25. Mär 2014, 16:29
von kreissel
Hey,

gerade durch Uli Hoeneß ist das Thema Steuerhinterziehung ja wieder in aller Munde. Irgendwie finde ich es dann schon aber eine gewisse Dreistigkeit von deinem Sitznachbarn, dass er sich mit dem Betrug auch noch brüstet. Auf jeden Fall würde ich es im Ernstfall nicht darauf anlegen, sondern dann lieber gleich hier einen Anwalt beauftragen, der mich bei der Selbstanzeige unterstützt.

Re: Verjährung

Verfasst: 12. Aug 2015, 21:58
von Svenner90
Strafverfolgungsfrist bei Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung verjähren nach fünf Jahren, Die Festsetzungsfrist verjährt nach 10 Jahren.

Re: Verjährung

Verfasst: 11. Apr 2016, 17:44
von rocky