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Steuer bei Mini GmbH

Verfasst: 29. Jul 2015, 22:00
von silvan30
Komme mal direkt zu meinem Anliegen.
Ich soll mich im Namen meines Cousins schlau machen wie es denn mit den Steuern bei einer Mini GmbH aussieht. Er überlegt sich schon seit einiger Zeit diesen Schritt zu machen aber hat halt noch paar Fragen offen.
Ich helfe ihm dabei und bin halt hier um vielleicht einige Tipps zu bekommen :) Und zwar habe ich unter anderem http://www.recht24-7.de/gruendung-kleine-gmbh-ug.html/ gefunden. Ein Unternehmen welches in allen Bereichen hilft und so gesagt die ganze Arbeit übernimmt.

Kann sowas denn gut gehen ? Ich meine wo kann man sich denn noch umschauen oder einige Tipps bekommen ? Vor allem ist ja die Frage, wie es mit den Steuern aussieht ?...nicht dass er Probleme bekommt :d

Re: Steuer bei Mini GmbH

Verfasst: 30. Jul 2015, 07:57
von Sunny
Hallo silvan30

Gleich vorweg: Ich würde Deinem Cousin auf jeden Fall vorab dringend den Gang zu einem Steuerberater empfehlen. Die Gründung und Führung einer Kapitalgesellschaft ist kein Kinderspiel und hat ihre - auch steuerlichen - Tücken. Meiner Meinung nach ist hier der steuerliche Rat eines Experten unumgänglich, um nicht hinterher "das böse Erwachen" zu bekommen.

Grob umrissen zur UG:

Die (haftungsbeschränkte) UG ist, wie die GmbH, eine Kapitalgesellschaft. Bei Kapitalgesellschaften wird Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag fällig. Es müssen aktuell 15 % des Gewinns an Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der Körperschaftssteuer abgeführt werden.

Anders als z.B. bei einem Einzelunternehmen kann man nicht einfach Geld aus der Firma für Privatzwecke entnehmen. Dies erfolgt bei Kapitalgesellschaften in Form einer Gewinnausschüttung. Bei einer Gewinnausschüttung an die Gesellschafter wird Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % der Ausschüttung und 5,5 % Solidaritätszuschlag, bezogen auf die Abgeltungssteuer fällig.

Ob ein Unternehmen, wie in Deinem Link angegeben, bei der Gründung hilfreich ist, kann ich nicht sagen. Die Gründer der GmbH's und UG's, die ich kenne, haben das alles in direkter Zusammenarbeit mit ihren Steuerberatern und den Notaren gemacht.

Es gibt wirklich einige Besonderheiten, die bei der Führung einer Kapitalgesellschaft bedacht werden müssen/sollten und daher nochmal meine dringende Empfehlung, wenn es mit dem Gründungsgedanken "ernst" werden sollte, vorab zu einem Steuerberater zu gehen und sich ausführlich über Vor- und Nachteile sowie die steuerlichen Gegebenheiten detailliert beraten lassen.

Grüsse Sunny

Re: Steuer bei Mini GmbH

Verfasst: 30. Jul 2015, 08:06
von Sunny
Noch vergessen ... für erste Infos - auch in Sachen Steuer - gibt's auf den Seiten der IHK's einiges zum Nachlesen - z.B. https://www.stuttgart.ihk24.de/recht_un ... /685004#15

Vielleicht hilft's Dir und Deinem Cousin bei den "Erst-Überlegungen" weiter :D

Grüsse Sunny