Seite 1 von 1

Untätigkeitsbeschwerde

Verfasst: 19. Dez 2012, 10:40
von DragonZ
Hallo ,
habe jetzt gelesen, dassman eine Untätigkeitsbeschwerde einlegen kann, wenn Finanzbeamte sich auch 6 Monate nach Abgabe der Steuerklärung nicht rühren.
Hat jemand Erfahrung damit gemacht? Was passiert denn dann? Wann muss der Beamte denn tätig werden nach eingelegter Beschwerde, oder kann er sich dann nochmal 6 Monate Zeit lassen?
So was ist wunder bar, wenn man die zu erwartende Erstattung dringend braucht.
Danke für eine Antwort
D.

Re: Untätigkeitsbeschwerde

Verfasst: 10. Jan 2013, 17:04
von stk-spielmann.de
Hallo,

eine Untätigkeitsbeschwerde ist für die Beschleunigung im Veranlagungsverfahren nicht wirklich gedacht.
Haben Sie schon mit Ihrem Bearbeiter telefoniert? Aus meiner Erfahrung heraus sind die Mitarbeiter des Finanzamts durchaus bereit die Erklärung etwas weiter oben auf den Stapel zu legen wenn man sie freundlich darum bittet und erklärt warum man es eilig hat.

Viele Grüße
Patrick Spielmann

Re: Untätigkeitsbeschwerde

Verfasst: 15. Jan 2013, 08:17
von DragonZ
Hallo,
danke für ihre nette Antwort. Ich habe schon mehrfach mit dem Mitarbeiter ganz nett und freundlich gesprochen und jedes Mal hat er mir zugesagt, dass nun alles sehr schnell gehen würde und jedes Mal ist nichts passiert, sodass ich mich zum Schluss nur noch veräppelt gefühlt habe und sehr an mich halten musste, um nicht böse Dinge über die Arbeitseinstellung von Beamten kundzutun.
Weiß auch , dass Beschimpfungen mich nicht ans Ziel bringen, aber meine Geduld ist mittlerweile sehr strapaziert.
Grüße
D.

Re: Untätigkeitsbeschwerde

Verfasst: 15. Jan 2013, 10:53
von stk-spielmann.de
hm, das ist wirklich ein Problem ...
Vielleicht wäre es eine Möglichkeit den Bearbeiter nach der Rufnummer des Sachgebietsleiters zu fragen, bzw. um Durchstellen zu diesem zu bitten. Auch wenn der vermutlich "grade nicht im Haus ist" sieht der Bearbeiter dass Sie auch zur nächsten Instanz gehen würden und kommt vielleicht mal in die Gänge.

Viel Erfolg!

Schöne Grüße
Patrick Spielmann

Re: Untätigkeitsbeschwerde

Verfasst: 16. Jan 2013, 10:50
von DragonZ
Ja, genau das habe ich gemacht. Der Sachbearbeiter meinte zwar, dass man den Sachgebietsleiter deswegen nicht behelligen sollte, hat mir aber fest zugesagt, sich umgehend um die Angelegenheit zu kümmern.
Hatte diesmal das Gefühl, dass die Botschaft angekommen ist und er auf gar keinen Fall möchte, dass ich mit dem Vorgestzten spreche.
Mal gucken, ob es gewirkt hat.
Danke für Ihre Mühe
Viele Grüße
D.

Re: Untätigkeitsbeschwerde

Verfasst: 16. Jan 2013, 11:11
von stk-spielmann.de
freut mich dass ich helfen konnte und hoffe Sie bekommen bald Ihre Erstattung.
Bescheide werden beim FA in der Regel zwei Wochen vordatiert und erst dann versendet.
Wenn Sie in zwei Wochen Post bekommen hat er sich gleich drüber gemacht.

Re: Untätigkeitsbeschwerde

Verfasst: 21. Jan 2013, 16:54
von Liane
Hallo,
habe ihren Austausch mit Interesse verfolgt, da ich mich auch schon über die langen Bearbeitungszeiten geärgert habe. Was mir dann auch noch schleierhaft ist, warum werden die Bescheide denn zwei Wochen vordatiert und dann erst verschickt, wenn sie nun doch schonmal bearbeitet sind? Gibt es da einen tieferen Sinn, der sich mir auf Anhieb nicht erschließt? :idea:
Grüße
Liane

Re: Untätigkeitsbeschwerde

Verfasst: 21. Jan 2013, 17:06
von stk-spielmann.de
Wenn das Finanzamt bei der Veranlagung einen Fehler macht hat es noch zwei Wochen Zeit diesen zu korrigieren. Sobald der Bescheid in der Post ist muss eine Änderungsvorschrift greifen, die bei Fehlern durch das Finanzamt relativ eingeschränkt sind.

Schöne Grüße
Patrick Spielmann

Re: Untätigkeitsbeschwerde

Verfasst: 22. Jan 2013, 14:33
von Liane
Danke für die Erklärung,
Grüße
Liane