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Erbschaftssteuer

Verfasst: 7. Mär 2013, 09:02
von Froschkönig
Hallo,
habe eine Frage zu folgendem Fall: ein Neffe, der seinen Onkel vielleicht nur zweimal in seinem Leben gesehen hat, war von diesem nach dessen Tod als Alleinerbe eingesetzt worden. Die anfängliche Freude darüber, wich der Angst, der Onkel könnte ihm vielleicht Schulden hinterlassen haben. Möglich wären ja Steuerschulden etc. Habt ihr eine Ahnung, wie man das herausfindet? Kann man sich ans Finanzamt mit der Frage wenden? Wie erfährt man etwas über potenzielle andere Schuldner?
Dank und Grüße
F.

Re: Erbschaftssteuer

Verfasst: 14. Jan 2014, 11:44
von Arahin
Mich interessiert dieser Fall auch, da ich eine Frage ähnlicher Art in der Familie habe. Also vielleicht kann sich dazu ja hier noch mal jemand äußern!? :)

Re: Erbschaftssteuer

Verfasst: 10. Mär 2014, 13:27
von Felix43
Eine gute Frage, poste bitte deine Antwort, wenn du es herausgefunden hast.

Re: Erbschaftssteuer

Verfasst: 7. Aug 2015, 15:09
von marcoparko
Froschkönig hat geschrieben:Hallo,
habe eine Frage zu folgendem Fall: ein Neffe, der seinen Onkel vielleicht nur zweimal in seinem Leben gesehen hat, war von diesem nach dessen Tod als Alleinerbe eingesetzt worden. Die anfängliche Freude darüber, wich der Angst, der Onkel könnte ihm vielleicht Schulden hinterlassen haben. Möglich wären ja Steuerschulden etc. Habt ihr eine Ahnung, wie man das herausfindet? Kann man sich ans Finanzamt mit der Frage wenden? Wie erfährt man etwas über potenzielle andere Schuldner?
Dank und Grüße
F.
zur Erbschaftssteuer ist eine neue Reform aktiv seid Juli, siehe hier. Wäre eventuell nett zu wissen was sich verändert hat, oder nicht?!

Re: Erbschaftssteuer

Verfasst: 7. Aug 2015, 19:41
von StephanM
Die Frage ist doch eher, ob man das Erbe ausschlagen sollte oder nicht.
Bürgerliches Gesetzbuch §§1943 ff.: allgemeine Ausschlagungsfrist 6 Wochen, aber ggf. länger wenn Irrtum über das Erbe bestand.

Wenn du Erbe bist und die gesetzliche Erbfolge unklar ist, dann ist es sinnvoll einen Erbschein beim Amtsgericht zu beantragen. Damit kannst du dich überall ausweisen und hast die gleichen Auskunftsrechte, wie der Erblasser, da du in seine Rechtsstellung eingetreten bist.

MfG