Werksstudent und auf Rechnung arbeiten
Werksstudent und auf Rechnung arbeiten
Hallo zusammen,
ich hoffe ich bin hier richtig und mir kann jemand helfen.
Ich studiere im Moment BWL im 2. Semester, beziehe kein Bafög und habe eine Werksstudentenstelle bei der ich regelmäßig auf 20 h / Woche komme. Nun würde ich gerne im Sommer auf einem Fest am Ausschank arbeiten und habe mir überlegt dies über einen Gewerbeschein per Rechnung abzuwickeln.
Ist das prinzipiell neben einem Werksstudentenjob möglich und wenn ja was gibt es zu beachten?
Danke für Ihre Hilfe!
Beste Grüße
kkfroma
ich hoffe ich bin hier richtig und mir kann jemand helfen.
Ich studiere im Moment BWL im 2. Semester, beziehe kein Bafög und habe eine Werksstudentenstelle bei der ich regelmäßig auf 20 h / Woche komme. Nun würde ich gerne im Sommer auf einem Fest am Ausschank arbeiten und habe mir überlegt dies über einen Gewerbeschein per Rechnung abzuwickeln.
Ist das prinzipiell neben einem Werksstudentenjob möglich und wenn ja was gibt es zu beachten?
Danke für Ihre Hilfe!
Beste Grüße
kkfroma
Re: Werksstudent und auf Rechnung arbeiten
Ist das prinzipiell neben einem Werksstudentenjob möglich Ja.
und wenn ja was gibt es zu beachten? Vorher: Gewerbe anmelden. Danach: Steuererklärung einreichen und mit einer Steuerforderung rechnen, denn den Grundfreibetrag schöpft man ja schon mit dem Teilzeitjob aus. Und falls man keine Wiederholung plant: Gewerbe wieder abmelden.
und wenn ja was gibt es zu beachten? Vorher: Gewerbe anmelden. Danach: Steuererklärung einreichen und mit einer Steuerforderung rechnen, denn den Grundfreibetrag schöpft man ja schon mit dem Teilzeitjob aus. Und falls man keine Wiederholung plant: Gewerbe wieder abmelden.
Re: Werksstudent und auf Rechnung arbeiten
Danke für deine Antwort kannst du mir sagen wie die Regelung "eigenverantwortlich" ausgelegt wird? Darf man am Ausschank mit einem Kleingewerbe arbeiten?
Re: Werksstudent und auf Rechnung arbeiten
Ja. Allerdings kann man kein "Kleingewerbe" anmelden, nur ein Gewerbe. Bei Unterschreitung gewisser Umsatzgrenzen ist man dann halt Kleinunternehmer und von der Umsatzsteuer befreit.
Re: Werksstudent und auf Rechnung arbeiten
Hallo nochmal,
ich lese mich gerade tiefer in das ganze Thema ein und es kommen immer mehr Fragen auf..
1. Kann das Arbeiten am Ausschank als Scheinselbstständigkeit gewertet werden?
2. Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich unter 17500 € / Jahr?
3. Ist es richtig, dass unter 17500 € / Jahr mein Stundenlohn brutto = netto wäre?
Danke für eure Hilfe und Grüße!
ich lese mich gerade tiefer in das ganze Thema ein und es kommen immer mehr Fragen auf..
1. Kann das Arbeiten am Ausschank als Scheinselbstständigkeit gewertet werden?
2. Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich unter 17500 € / Jahr?
3. Ist es richtig, dass unter 17500 € / Jahr mein Stundenlohn brutto = netto wäre?
Danke für eure Hilfe und Grüße!
Re: Werksstudent und auf Rechnung arbeiten
Da der TE schreibt, dass er als Werkstudent regelmäßig 20 Std pro Woche arbeitet:
M.E.würde ihn eine weitere, auch selbständige Tätigkeit aus der studentischen KV kegeln? (Ja, ich weiss, das hier ist ein Steuerrechtsforum und aus steuerlicher Sicht spricht nichts dagegen)
@TE: ist nur eine begründete Annahme, fragen Sie ihre KV!
M.E.würde ihn eine weitere, auch selbständige Tätigkeit aus der studentischen KV kegeln? (Ja, ich weiss, das hier ist ein Steuerrechtsforum und aus steuerlicher Sicht spricht nichts dagegen)
@TE: ist nur eine begründete Annahme, fragen Sie ihre KV!
Re: Werksstudent und auf Rechnung arbeiten
Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich unter 17500 € / Jahr? Keine Ahnung - wir haben keine Einheitssteuersätze in D. Insofern kann man das nur beantworten, wenn man das konkrete Einkommen kennt, und zwar beide Einkommen: Das als Werkstudent und das als Selbständiger.
Ist es richtig, dass unter 17500 € / Jahr mein Stundenlohn brutto = netto wäre? Nein. Was glauben Sie wohl, was ich in meiner ersten Antwort mit den Worten "mit einer Steuerforderung rechnen" meinte?
Ist es richtig, dass unter 17500 € / Jahr mein Stundenlohn brutto = netto wäre? Nein. Was glauben Sie wohl, was ich in meiner ersten Antwort mit den Worten "mit einer Steuerforderung rechnen" meinte?
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- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Werksstudent und auf Rechnung arbeiten
Arbeit in den Semesterferien ist unschädlich für die Krankenkasse - es bleibt beim Studententarif!
Nur während des Semesters geht das nicht!
BWL - da gibt es auch das Fach Steuerlehre...
Nur während des Semesters geht das nicht!
BWL - da gibt es auch das Fach Steuerlehre...