Leasing E-Bike - wem zuzurechnen ?

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Isabelk80
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Registriert: 10. Jul 2018, 08:58

Leasing E-Bike - wem zuzurechnen ?

Beitrag von Isabelk80 »

Hallo,

ich bin mir nicht sicher bei folgendem Sachverhalt:

eine Firma beantragt ein Dienstrad für Ihren Arbeitnehmer beim Fahrradladen.(Barlohnverzicht bzw. Verzicht auf Gehaltserhöhung)
Vereinbarter Kaufpreis: 2.835,24 € netto. (brutto 3.373,93 €)
Laufzeit des Leasingvertrages: 36 Monate.
Leasingrate 103,66 € netto.

Der Arbeitnehmer muss auf seiner Lohnabrechnung 33,00 € als geldwerter Vorteil versteuern, da der Arbeitgeber einen Zuschuss von 80,00 € gewährt.

Nun werden monatlich 123,36 € brutto als Leasingrate vom Konto der Firma abgebucht.

Wem ist der Vorgang zuzurechnen ? Dem Leasinggeber oder dem Leasingnehmer (=Unternehmer) ?

Die Grundmietzeit beträgt 36 Monate, die Nutzungsdauer des E-Bikes 7 Jahre = 84 Monate.

Damit gößer 40% und damit dem Leasinggeber ?

Wie ist die mtl. Rate im SKR 03 für die Firma zu buchen ?

Vielen Dank für Unterstützung!
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