Hallo,
ich bin mir nicht sicher bei folgendem Sachverhalt:
eine Firma beantragt ein Dienstrad für Ihren Arbeitnehmer beim Fahrradladen.(Barlohnverzicht bzw. Verzicht auf Gehaltserhöhung)
Vereinbarter Kaufpreis: 2.835,24 € netto. (brutto 3.373,93 €)
Laufzeit des Leasingvertrages: 36 Monate.
Leasingrate 103,66 € netto.
Der Arbeitnehmer muss auf seiner Lohnabrechnung 33,00 € als geldwerter Vorteil versteuern, da der Arbeitgeber einen Zuschuss von 80,00 € gewährt.
Nun werden monatlich 123,36 € brutto als Leasingrate vom Konto der Firma abgebucht.
Wem ist der Vorgang zuzurechnen ? Dem Leasinggeber oder dem Leasingnehmer (=Unternehmer) ?
Die Grundmietzeit beträgt 36 Monate, die Nutzungsdauer des E-Bikes 7 Jahre = 84 Monate.
Damit gößer 40% und damit dem Leasinggeber ?
Wie ist die mtl. Rate im SKR 03 für die Firma zu buchen ?
Vielen Dank für Unterstützung!