Hallo,
ich habe einen Jahreswagen gekauft:
Kaufpreis brutto lt. Rechnung 22.990,-
=> muss ich nun beim Händler nachfragen, was der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung war und diesen Preis ansetzen, wenn ich die 1%-Regelung nutzen möchte? Oder kann ich den Brutto-Kaupreis ansetzen?
Vielen Dank für Rückmeldungen im Voraus.
Dienstwagen, 1-%-Regelung / Bruttolistenpreis
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Re: Dienstwagen, 1-%-Regelung / Bruttolistenpreis
ja, der Neupreis ist entscheidend für die 15-Regelung!