Intercompany

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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christalent
Beiträge: 2
Registriert: 25. Mär 2010, 12:50

Intercompany

Beitrag von christalent »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine sehr knifflige Frage und hoffe, dass ich Sie mit Hilfe dieses Forums klären kann. Es dreht sich dabei um das Intercompanygeschäft, folgendes Beispiel:

Ein Gewerbe möchte unter zwei verschiedenen Namen verkaufen, heißt explizit:
Laden eins kauft Waren ein, verkauft diese unter gleichem namen
Laden zwei kauft Waren von Laden eins, verkauft diese unter anderem Namen

Wie muss ich buchhalterisch vorgehen, bzw. ist dies überhaupt möglich?
Muss ich zwei Konten (Laden 1 & 2) eröffnen oder kann Laden zwei auch das Konto von Laden eins mitbenutzen?

Die andere Möglichkeit wäre in der Tat zwei verschiedene Fälle zu gestaltet, nämlich nur das Laden eins weiterhin so verkauft wie gehabt
Laden zwei die Waren von Laden eins abkauft und dann unter Laden zwei die Waren verkauft. Ist es dann möglich die Waren zum Einkaufspreis zu verkaufen für Laden zwei?

Sehr knifflig alles...und bevor da irgendwas schief geht und man sich strafbar macht, wollte ich das gerne geklärt haben. Ich hoffe inständig, dass sie mir dabei helfen können!

Vielen Dank!
Matthias04
Beiträge: 49
Registriert: 22. Mär 2010, 20:00

Re: Intercompany

Beitrag von Matthias04 »

http://de.wikipedia.org/wiki/Intercompany-Abstimmung

Vielleicht kann dir das ein wenig helfen. Vielleicht solltest du da lieber euren Steuerberater mal eben anrufen
christalent
Beiträge: 2
Registriert: 25. Mär 2010, 12:50

Re: Intercompany

Beitrag von christalent »

Hallo,

erstmal vielen Dank für deine Antwort. Leider bringt mir das überhaupt nichts, hatte ich mir auch schon durchgelesen! Klar muss die Abstimmung erfolgen zwischen den beiden Unternehmen...Ich hatte auch schon gelesen (hier im Forum), dass das wohl nicht klappen wird da man für den gewinn bzw. verlust der beiden unternehmen buch führen muss. heißt also Laden zwei muss eine eigene Steuernummer etc. bekommen und darf die Gewinne nicht unter Laden eins buchen (macht ja auch irgendwie sinn, sonst steigt am ende ja keiner mehr durch)

mir dreht es sich hauptsächlich um die Ware, die Laden eins einkauft und die Laden zwei dann auch bekommen soll - wie man das buchhalterisch als auch praktisch umsetzt. gibts da steuerliche Vorteile in Form von keiner MwsT wenn man das als Intercompy laufen lässt oder oder oder oder...:)

MFG christalent
Matthias04
Beiträge: 49
Registriert: 22. Mär 2010, 20:00

Re: Intercompany

Beitrag von Matthias04 »

Also wenn Laden 1 Waren einkauft können die ja die Steuer ziehen. Wenn die Ware jetzt von Laden 1 zu Laden 2 verkauft wird, ist ja auf der einen Seite Umsatzsteuer und auf der anderen Seite Vorsteuer. Also hebt sich das auf. Wenn Laden 2 die Sachen wieder extern verkauft fällt dort wieder die Umsatzsteuer an.

Also nen steuerlichen Vorteil hat man hier meines erachten nicht
Bostonian
Beiträge: 136
Registriert: 26. Nov 2008, 04:41

Re: Intercompany

Beitrag von Bostonian »

Du sprichst von "einem Gewerbe mit zwei Läden". Wenn es EIN Gewerbe ist gibt es keine Intercompany-Transaktionen, sondern höchstens Umlagerungen zwischen zwei Betriebsstätten des gleichen Unternehmens. Zu Intercompany gehören immer mindestens zwei Unternehmen.

Du kannst mit einem Unternehmen auch problemlos unter verschiedenen Markennamen agieren, da spricht nichts dagegen. Umsatzsteuerlich gibt es für dich keine Vorteile, wenn du mehrere Unternehmen unter Deinem Namen laufen hättest (angenommen, du hast keine betrügerischen Absichten im Sinne von Karusselgeschäften). Ertragssteuerlich sind in der Regel (Ausnahmen sind hier denkbar), auch keine Vorteile erkennbar. Nur der Mehraufwand einer Buchführung für mehrere Firmen.
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