Werbungskosten

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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jankas
Beiträge: 10
Registriert: 31. Mär 2017, 13:16

Werbungskosten

Beitrag von jankas »

Guten Tag,

Bezüglich Werbungskosten als Freiberufler besteht Klärungsbedarf, wofür dieser Beitrag im Steuerforum erstellt wird.

Um einen selbstständigen Betrieb mit Angestellten am Laufen zu halten, werden Rücklagen benötigt. Ohne sie kommt der Betrieb zum erliegen bei Problemen.

Es sind Beträge für Lohnfortzahlungen bei Auftragsflaute, Beträge um den Übergang in eine Kapitalgesellschaft zu gewährleisten (ab gewisser Mitarbeiterzahl gilt die Tätigkeit nicht mehr als selbstständig) und kleinere Beträge für Krankheitsfälle und den eigenen Anteil nötig. Ohne diese Rücklagen kommt der Betrieb zum Erliegen bei Auftragsflaute und unmöglichem Übergang in eine GmbH.

Wird das Finanzamt Probleme machen, wenn diese Rückstellungen zum Absichern des Betriebes gehalten werden?

Sollte ich vorher mit dem Bearbeiter beim FAmt diese Rücklagennotwendigkeit besprechen um Problemen vorzubeugen?

Für Übergang in GmbH braucht es 25.000€ und für Arbeitsflaute pro Monat zwischen 6.000 und 24.000 je nach Mitarbeiteranzahl vor Übergang in Kapitalgesellschaft.

Es sollte eigentlich unproblematisch sein diese Rücklagen als Werbungskosten zu bilden, richtig?

Wie viel Arbeitsflaute pro Jahr ist angemessen? Zwei Monate, mehr?

Mit freundlichen Grüßen
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Werbungskosten

Beitrag von schlauelia »

ein Freiberufler hat keine Werbungskosten, wenn er selbständig arbeitet, sondern Betriebsausgaben.
Er kann wählen "Bilanz" oder EÜR.
Bei EÜR gibt es keine Rückstellungen, die sind ggf. in eingeschränktem steuerlichen Umfang nur bei einer Bilanz möglich.

Da Finanzamt macht keine Probleme, wenn "Rückstellungen" gebildet werden, aber wenn diese bei EÜR erfolgen, werden sie nicht steuermindernd erfasst. Da hilft auch eine Rückfrage beim Sachbearbeiter de GFA nicht!

Hier sollte der Freiberufler sich dringend steuerliche Hilfe - nicht über ein Forum - suchen. Auch wenn eine GmbH angedacht sein sollte!
Welche Art von Freiberuflichkeit liegt hier vor?

Lia
muemmel
Beiträge: 4843
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Werbungskosten

Beitrag von muemmel »

Da Finanzamt macht keine Probleme, wenn "Rückstellungen" gebildet werden, aber wenn diese bei EÜR erfolgen, werden sie nicht steuermindernd erfasst. Das wurde bereits ausgiebig in einem anderen Thread des TE besprochen - der TE will es nicht glauben und wird es auch jetzt nicht glauben. Und darum ist hier jetzt zu.
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