Dienstfahrrad

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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René L.
Beiträge: 3
Registriert: 16. Mär 2017, 18:31

Dienstfahrrad

Beitrag von René L. »

Hallo,

ich bin Selbstständig als Freiberufler und arbeite in Hamburg. Ich berate Unternehmen im Bereich Energieeffizienz. Meine Kunden sind teils in Hamburg und teils außerhalb. Ich möchte zukünftig mit dem Rad zu meinen Kunden und Geschäftspartnern, die innerhalb von Hamburg sind, fahren. Kunden die außerhalb von Hamburg sind, besuche ich weiterhin mit dem Auto.
Soweit ich mich schlau gemacht habe, kann ich ein Rad als Betriebsvermögen einlegen. Da ich es wahrscheinlich mehr als 10%, aber weniger als 50% betrieblich nutzen werde, kann ich es als gewillkürtes Betriebsvermögen einlegen, richtig? Falls ja, würde ich gerne die 1%-Methode anwenden. Nur damit ich das richtig verstehe, nachfolgend ein Beispiel:

1%-Methode (Pauschal)
- UVP Rad: 5.500€
- Ich nutze es 12 Monate im Jahr ebenfalls privat >> 1% = 550€
- D.h. ich muss pro Jahr, über den Abschreibungszeitraum, 550€ als fiktive Einnahmen meinem zvE anrechnen?

Abschreibung
- Umsatzsteurabzug 19% = Radwert (netto) 4.620€
- Abschreibung 7 Jahre >> 660€/a

Also, wenn ich das alles richtig verstanden habe, kann ich ein Rad, welches ich mind. 10% betrieblich nutze als Betriebsvermögen einlegen. Wenn dieses Rad 5.500€ (inkl. MwSt.) kostet, kann ich als Freiberufler durch meine Umsatzsteuervoranmeldung rund 880€ abziehen und pro Jahr etwa 110€ (660€ Abschreibung minus 550€ private Nutzung) von meinem zvE abziehen. Ist das korrekt?

Kann ich weiterhin meine Fahrten mit dem Auto, wenn ich zu Kunden außerhalb von HH fahre, ebenfalls als Betriebsfahrten geltend machen?

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen
René L.
René L.
Beiträge: 3
Registriert: 16. Mär 2017, 18:31

Re: Dienstfahrrad

Beitrag von René L. »

Nachtrag,

meine Rechnung war falsch. 1% pro Monat, also 55€ *12 = 660€
Also, Abschreibung = 660€, fiktive Einnahmen auch 660€.

Muss man fiktive Einnahmen ebenfalls mit 19% Umsatzsteuer ansetzen? Wenn ja, dann habe ich gar keinen Vorteil? Warum gibt es dann die ganze Dienstfahrzeugnummer eigentlich?

Bestimmt alles blöde Fragen, aber für mein Verständnis eben wichtig.

Besten Dank im Voraus
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Dienstfahrrad

Beitrag von StephanM »

Die 1%-Methode gilt nur für KRAFT-Fahrzeuge und das auch nur bei einer betrieblichen Nutzung von über 50%.
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