Gabelfahrten/ gemischte Fahrten Fahrtenbuch

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Kräcker
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Gabelfahrten/ gemischte Fahrten Fahrtenbuch

Beitrag von Kräcker »

Hallo liebe Mitforisten und Experten,

nachdem ich mir bereits die Finger wundgegoogelt und noch immer keine erhellenden Infos gefunden habe, versuche ich es jetzt mal hier :).

Ich bin Freiberufler mit eigener Praxis, mein PKW ist im notwendigen Betriebsvermögen, und ich führe Fahrtenbuch.

Wo ich immer wieder unsicher bin sind Fahrten wie diese: Hin zur Praxis (klar, Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte), von da z.B. zu einem betrieblich veranlassten Training oder einer Fortbildung (geschäftliche Fahrt), von da nach Hause => ??? - ist die letzte Fahrt dann betrieblich oder was (ist genaugenommen nicht zwischen Wohnung und Arbeitsstätte)? Die Unterscheidung ist ja schließlich wichtig für die Gewinnkorrektur am Jahresende.

Noch eine andere Frage: wie verzeichne ich, wenn ich, wenn ich von zu Hause zur Tankstelle und zurück fahre? Ist das betrieblich? betrieblich hin, zurück privat? Oder noch komplizierter, wenn ich nach dem privaten Samstagseinkauf auf dem Rückweg tanken fahre - Pech gehabt, weil privat? oder doch betrieblich vom Supermarkt aus?

Für Antworten und Anregungen bedanke ich mich schon jetzt!
Zuletzt geändert von Kräcker am 13. Aug 2016, 11:12, insgesamt 1-mal geändert.
Kräcker
Beiträge: 2
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Re: Gabelfahrten Fahrtenbuch - Lösung Stand 08/2016

Beitrag von Kräcker »

Hallo,

so, ich habe jetzt mal eine halbe Stunde Zeit beim Steuerberater investiert, um meine Antworten zu bekommen.

Für zukünfitge Suchende hier das Ergebnis:

Was ich schon wusste, ich aber der Vollständigkeit halber noch mal erwähnen will: Zu den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zählen im Fahrtenbuch sowohl der Hin- als auch der Rückweg. Die so erfahrenen km zählen zum betrieblichen Anteil, werden aber gesondert erfasst. Das ist wichtig, um herauszufinden, ob das Auto zum notwendigen/ gewillkürten Betriebsvermögen zählt oder nicht.
Ausgebucht wird dann am Jahresende der reine Privatanteil (privat gefahrene km laut Fahrtenbuch x tatsächliche Kosten/km laut Buchführung). Von den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können nur maximal 0,30 Euro pro km einfache Fahrt berücksichtigt werden, analog zu den Nichtselbständigen, die auch nur die Fahrt zum Betrieb hin ansetzen dürfen und nicht auch noch die zurück nach Hause. Die übersteigenden Restkosten von den Praxisfahren werden ebenfalls ausgebucht. Im Fall der Gabelfahrten macht es dabei natürlich Sinn, die tatsächlich gefahrenen km zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (und zurück) lt Fahrtenbuch als Grundlage zu verwenden und nicht sowas wie "ich bin im Jahr 45x zur Praxis gefahren, macht xy km x 2 x 45".
Für Weiteres mache sich jeder selber schlau, dazu kann man gute Anleitungen im Internet finden, z.B. als pdf bei der Handelkammer Hamburg (Stichwort "PKW Unternehmer" oder "Geschäftsfahrten").

Nun zu den Fragen.

1. Hin zur Praxis (klar, Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte), von da z.B. zu einem betrieblich veranlassten Training oder einer Fortbildung (geschäftliche Fahrt), von da nach Hause.
Die Fahrt zur Praxis ist eine Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die Fahrt zum Training/ Fortbildung o.ä. ist geschäftlich, die Rückfahrt nach Hause ist, da der letzte Anfahrtspunkt geschäftlich war, ebenfalls geschäftlich. Streng genommen könnte ich also auf dem Rückweg noch schnell geschäftlich veranlasst zum Supermarkt fahren und von da nach Hause, auch dann würden diese Fahrten nicht als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zählen, sondern Geschäftsfahrten sein. Zu beachten ist dabei natürlich, dass der Einkauf zum überwiegenden Teil betrieblich veranlasst war. Wer also auf seinem Bon 100 Euro Familieneinkauf und 1 Euro Bürobedarf hat, hat keine guten Karten. Also besser Geschäftliches separat bezahlen und getrennte Konten (privat/ geschäftlich) haben, dann kann der Prüfer einem nichts. Privatkonten dürfen nämlich nicht überprüft werden, außer es liegt bereits der Verdacht der Steuerhinterziehung vor.

2. Wie verzeichne ich, wenn ich von zu Hause zur Tankstelle und zurück fahre?
Beide Fahrten sind betrieblich veranlasst und werden auch so im Fahrtenbuch festgehalten. Es kann sein, dass der Prüfer hier meckert, bei einem PKW aus dem notwendigen Betriebsvermögen hat man aber gute Argumente.

3. Wenn ich nach dem privaten Samstagseinkauf auf dem Rückweg tanken fahre - Pech gehabt, weil privat? oder doch betrieblich vom Supermarkt aus?
Hier zählt die Fausregel "letztes Ziel". Da das privat war und keine erkennbare Unterbrechung auf der Fahrt dazwischen lag (z.B. in Form einer Übernachtung), ist es schwierig, diese Fahrt als betrieblich zu deklarieren. Hier neigen die Prüfer auf jeden Fall zu Diskusssionen. Also besser, Tankfahrten getrennt vom Privaten zu unternehmen.

So, das war's im Großen und Ganzen. Ich hoffe, ich habe allen Nachfolgenden weiter helfen können :).

Viel Erfolg und viel Spaß bei eurer Steuererklärung!

Euer Kräcker
macfms
Beiträge: 1
Registriert: 18. Apr 2017, 15:51

Re: Gabelfahrten/ gemischte Fahrten Fahrtenbuch

Beitrag von macfms »

Hallo zusammen,

die Erklärung von Krächer hab ich soweit verstanden, dennoch überlege ich, was in meinem Fall zu tun ist.

1. Fahrt von Stuttgart nach Freiburg (Freunde besucht)
2. In Freiburg getankt
3. am nächsten Tag von Freiburg nach Donaueschingen gefahren (geschäftlich)
4. Rückfahrt von Donaueschingen nach Stuttgart

Eigentlich kann ich ja die Hin- und Rückfahrt nach Donaueschingen geschäftlich ansetzen, aber mit dem Umweg über Freiburg frage ich mich, wie ich das jetzt ins Fahrtenbuch schreibe. Ich trage dort übrigens immer nur meine gewerblichen Fahrten ein, da das Auto im Privatbesitz ist und von mir auch nebenberuflich genutzt wird. Mein Steuerberater meinte, dann reichen die gewerblichen Fahrten im Buch.

Ich danke euch schon mal für einen Lösungsvorschlag.

Gruß mac
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