Überweisung von Privatkonto auf Geschäftskonto ok? (Bareinzahlungen)

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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mazemania
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Überweisung von Privatkonto auf Geschäftskonto ok? (Bareinzahlungen)

Beitrag von mazemania »

Hallo!

Ich möchte als Freiberufler ein Geschäftskonto eröffnen, da ich alles vom Privatkonto getrennt haben möchte.
Allerdings muss ich öfters Bar-Einzahlungen machen und die kosten bei den günstigen Geschäftskonten (wie N26 und Fyrst) einiges an Geld (zu den teuren Geschäftskonten möchte ich daher nicht).

Ist es aber ok, wenn ich Job-Gelder erst auf mein Privatkonto einzahle und den gleichen Betrag (gleicher Betreff/Rechnungsnummern) an mein Geschäftskonto (kostenlos) überweise und damit die Einzahlungs-Gebühr umgehe?

Im Falle einer Prüfung z.B. sollte es ja egal sein, ob das Geld vom Bankautomat oder vom Privatkonto überwiesen wurde, zumal es ja ohnehin auch versteuert wird?

Danke und Grüße,

maz:)
taxpert
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Re: Überweisung von Privatkonto auf Geschäftskonto ok? (Bareinzahlungen)

Beitrag von taxpert »

Natürlich ist das absolut legal und machbar!

Durch die Bareinzahlungen von Betriebseinnahmen auf dem privaten Konto wird dieses (bzw. bleibt) natürlich ein sogenanntes gemischtes Konto und ist im vollem Umfang aufbewahrungs- und vorlagepflichtig.

taxpert
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mazemania
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Re: Überweisung von Privatkonto auf Geschäftskonto ok? (Bareinzahlungen)

Beitrag von mazemania »

Alles klar, danke schon mal.
Na ja, die Idee ist halt auch, das Privatkonto ganz rauszuhalten?
Wäre in dem Fall dann nicht der Fall?
taxpert
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Re: Überweisung von Privatkonto auf Geschäftskonto ok? (Bareinzahlungen)

Beitrag von taxpert »

mazemania hat geschrieben: Na ja, die Idee ist halt auch, das Privatkonto ganz rauszuhalten?
Wäre in dem Fall dann nicht der Fall?
Bereits bei einem einzigen betrieblichen Geldeingang -egal ob bar oder per Überweisung- liegt ein aufbewahrungs- und vorlagepflichtiges Konto vor.

Einen Tod werden Sie sterben müssen: Aufbewahrungs- und Vorlagepflicht oder hohe Gebühren für Bareinzahlungne.

taxpert
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mazemania
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Re: Überweisung von Privatkonto auf Geschäftskonto ok? (Bareinzahlungen)

Beitrag von mazemania »

Aber wenn der Geldeingang von einem fremden (Kunden)-Konto kommt, kann ich das in dem Sinne ja auch nicht "offenlegen"?

Die Frage wäre, was genau muss ich offen legen, wenn ich z.B. 2017 1.000€ vom Privat- aufs Geschäftskonto überwiesen habe.
Das gesamte Privatkonto wegen der einen Überweisung? (exemplarisch)

Danke, maz
taxpert
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Re: Überweisung von Privatkonto auf Geschäftskonto ok? (Bareinzahlungen)

Beitrag von taxpert »

mazemania hat geschrieben: Die Frage wäre, was genau muss ich offen legen, wenn ich z.B. 2017 1.000€ vom Privat- aufs Geschäftskonto überwiesen habe.
Das gesamte Privatkonto wegen der einen Überweisung? (exemplarisch)
Wenn die 1.000 € aus PRIVATEM Geld, also z.B. dem Gehalt, der Schenkung der Oma, dem Lottogewinn, o.ä. stammen, zunächst einmal garnichts!

Sie wollen aber BETRIEBLICHES Geld auf das "private" Konto bar einzahlen und dann auf das Betriebskonto überweisen!

Es geht nicht um die Überweisung vom privaten auf das betriebliche Konto, sondern um den betrieblichen Geldeingang auf dem "privaten" Konto. Deshalb ist auch dieser Satz eher Nonsens
mazemania hat geschrieben: Aber wenn der Geldeingang von einem fremden (Kunden)-Konto kommt, kann ich das in dem Sinne ja auch nicht "offenlegen"?
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mazemania
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Re: Überweisung von Privatkonto auf Geschäftskonto ok? (Bareinzahlungen)

Beitrag von mazemania »

...das heißt, in diesem Fall müsste ich das komplette Privatkonto offenlegen im Falle einer Prüfung?
Oder muss ich das ohnehin immer (in meinem Fall als Freiberufler)?
Danke
taxpert
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Re: Überweisung von Privatkonto auf Geschäftskonto ok? (Bareinzahlungen)

Beitrag von taxpert »

mazemania hat geschrieben: ...das heißt, in diesem Fall müsste ich das komplette Privatkonto offenlegen im Falle einer Prüfung?
Ja, es geht hier ja auch darum, ob nicht -natürlich rein zufällig ohne jede Absicht!- nicht noch weitere betriebliche Zahlungen auf diesem Konto eingegangen sind, die leider nicht auf das betriebliche Konto überwiesen wurden.
mazemania hat geschrieben: Oder muss ich das ohnehin immer (in meinem Fall als Freiberufler)?
Nein, für ein wirklich rein privates Konto ist weder aufbewahrungs- noch vorlagepflichtig. Das heißt jedoch nicht, dass ein Prüfer das Konto nicht anfordern DARF! Aus der reinen und rechtlich zulässigen Verweigerung der Vorlage an sich, können dann keine negativen Schlüsse gezogen werden. Liegen jedoch Anhaltspunkte für eine nicht ordnungsgemäße Buchhaltung bzw. Mängel in den Aufzeichnungen vor, so kann die Vorlage der privaten Konten natürlich z.B. die Unterdeckungen einer Geldverkehrsrechnung aufklären. Wird dann die Vorlage verweigert, werden zutreffender Weise diese Unterdeckungen als weitere betriebliche EInnahmen gewinnerhöhend gewertet.

taxpert
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