GbR als Mieter; Rechnung an Gesellschafter ausstellen?

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
Antworten
dynasty
Beiträge: 9
Registriert: 10. Apr 2015, 11:45

GbR als Mieter; Rechnung an Gesellschafter ausstellen?

Beitrag von dynasty »

Hallo, wir sind zwei Selbstständige die gemeinsam eine GbR gegründet haben.
Diese GbR ist Mieter eines Büros, ansonsten arbeiten wir nur sehr selten zusammen an wirtschaftlichen Projekten, sodass die GbR kaum Einnahmen hat.

☛ Sollten wir monatlich eine Rechnung von GbR an beide Gesellschafter über 50% der Miete ausstellen, sodass die GbR am Ende +/- 0 da steht?

Da wir die Miete in der GbR USt VA angeben, macht die GbR monatlich Verluste und realistisch betrachtet wird sich das zeitnah nicht ändern. Nun hat das FA schon angerufen und gefragt, wo die GbR Gewinne bleiben (da das FA derzeit Steuerrückzahlungen leistet).

Im Endeffekt macht es aber ja keinen Unterschied, ob die USt nun bei der GbR oder zwei Selbstständigen verrechnet wird, es ist nur mehr bürokratischer Aufwand für uns. Ich habe jedoch das Gefühl, mit Miet-Rechnungen an die Gesellschafter wären wir auf der "sicheren Seite" und es wäre klarer, woher das Geld für die Miete kommt.
Tom998
Beiträge: 549
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: GbR als Mieter; Rechnung an Gesellschafter ausstellen?

Beitrag von Tom998 »

Sollten wir monatlich eine Rechnung von GbR an beide Gesellschafter über 50% der Miete ausstellen, sodass die GbR am Ende +/- 0 da steht?
Wenn das der tatsächlichen Nutzung des Büros für die beiden Einzelbetriebe entspricht, sehe ich keinen Hinderungsgrund (Untervermietung, ggf. Vermieter fragen). Es sollte jedoch schriftlich festgehalten werden, ebenso sollte zur USt optiert werden.
dynasty
Beiträge: 9
Registriert: 10. Apr 2015, 11:45

Re: GbR als Mieter; Rechnung an Gesellschafter ausstellen?

Beitrag von dynasty »

Danke, genau die USt ist der Knackpunkt. Im Moment erhält die GbR 19% der Miete vom FA zurück und nach dem Anruf vom FA fühle ich mich etwas bedroht dass sie das nicht mögen. Wobei ich denke, dass es legal ist.

Derzeit ist es so:
Vermieter stellt Rechnung an GbR
Wir überweisen die Miete vom individuellen auf's gemeinsame Konto und von dort auf's Vermieter-Konto
GbR führt die USt in USt-Voranmeldung auf und bekommt diese als Rückzahlung
In meiner individuellen USt-Voranmeldung wird die Miete nicht erwähnt
In meiner individuellen Einkommenssteuererklärung liste ich 50% der Miete als Ausgabe
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: GbR als Mieter; Rechnung an Gesellschafter ausstellen?

Beitrag von Severina »

"Im Moment erhält die GbR 19% der Miete vom FA zurück"

Nein, die GbR erhält die von ihr bezahlte Umsatzsteuer zurück - diese wird vom Vermieter ans Finanzamt bezahlt.
Da es in Bezug auf die Umsatzsteuer keine Liebhaberei gibt, dürfte das nicht das Problem sein - das liegt in der
Einkunftserzielungsabsicht der GbR.

"In meiner individuellen Einkommenssteuererklärung liste ich 50% der Miete als Ausgabe"

Ich mag hier was mißverstehen, aber damit wird die Miete doch zweimal abgezogen - einmal
von der GbR und einmal von Dir privat - das wäre ja nun falsch.
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: GbR als Mieter; Rechnung an Gesellschafter ausstellen?

Beitrag von taxpert »

VoSt kann nur der geltend machen, der in dercRechnung (hier: Mietvertrag) als Leistungsempfänger aufgeführt ist. Steht dort als Mieter die GbR, dann auch nur die VoSt geltend machen.

Die GbR kann jedoch eigene Rechnungen/Mietverträge mit den Grsellschaftern der GbR schließen. Dadurch bei GbR Nullsummenspiel und VoSt-Anspruch bei den Gesellschaftern.

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
dynasty
Beiträge: 9
Registriert: 10. Apr 2015, 11:45

Re: GbR als Mieter; Rechnung an Gesellschafter ausstellen?

Beitrag von dynasty »

Danke, so wie taxpert es schreibt dachte ich es.

Um nicht erneut der Liebhaberei bezichtigt zu werden, habe ich mit dem Vermieter gesprochen, und er stellt uns zukünftig zwei Einzelrechnungen aus. Ich denke damit sind wir auf der sichereren Seite. Es gibt definitiv eine Gewinnerzielungsabsicht, nur manifestiert die sich noch nicht in Form von Einkünften. Find es schon krass dass das Berliner FA direkt Druck macht und bei so kleinen Unternehmungen anruft und nach Gewinnen fragt.
Antworten