Hallo zusammen,
ich bekomme als Freiberufler im Medienbranche jährliche ein paar Kleinstbeträge von der sogenannten Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort). Ich bekomme einmal jährlich eine Überweisung auf mein Bankkonto und daraufhin eine Übersicht mit Zahlungen. Diese muss ich in der Umsatzsteuervoranmeldung mit 7% versteuern, soweit ist alles klar.
Ich frage mich jetzt nur ob es sinnvoll ist oder vielleicht sogar zwingend notwendig ist auf eine solche Zahlung hin eine Art "fiktive" Rechnung zu erstellen? Fiktiv deshalb, weil ich sie natürlich nicht an die VG Wort schicken werde. Ich habe gelesen, dass manche das so machen und frage mich was Vorteile oder Nachteile dieser zusätzlichen Verwaltungsarbeit für mich sind.
Ich hoffe ich konnte mein Anliegen einigermaßen klar beschreiben
Danke für eure Zeit
Mischpult
Als Freiberufler zwingend eine Rechnung schreiben für alle Einnahmen?
Re: Als Freiberufler zwingend eine Rechnung schreiben für alle Einnahmen?
USt:
ESt:
Es müssen die Einnahmen erklärt werden. Wie die Einnahmen in der Gewinnermittlung beleghaft dargestellt werden, ist Sache des Unternehmers.
taxpert
Das ist eine Gutschrift im Sinne §14 Abs.2 Satz 2 UStG. Eine "eigene"Rechnung ist nicht notwendig.Mischpult hat geschrieben: ich bekomme als Freiberufler im Medienbranche jährliche ein paar Kleinstbeträge von der sogenannten Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort). Ich bekomme einmal jährlich eine Überweisung auf mein Bankkonto und daraufhin eine Übersicht mit Zahlungen.
ESt:
Es müssen die Einnahmen erklärt werden. Wie die Einnahmen in der Gewinnermittlung beleghaft dargestellt werden, ist Sache des Unternehmers.
taxpert
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Taxman, The Beatles, Album Revolver
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Re: Als Freiberufler zwingend eine Rechnung schreiben für alle Einnahmen?
@taxpert
Sehr interessant, herzlichen Dank
Sehr interessant, herzlichen Dank