Rechnung an Auftraggeber mit verringertem Tagessatz (den Rabatt ordentlich ausführen oder es lieber sein lassen?)

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Mischpult
Beiträge: 8
Registriert: 3. Mai 2021, 18:56

Rechnung an Auftraggeber mit verringertem Tagessatz (den Rabatt ordentlich ausführen oder es lieber sein lassen?)

Beitrag von Mischpult »

Hallo, :)

ich arbeite im Audiobereich freiberuflich und habe durch Corona mit einem meiner größeren Auftragsgeber einen verminderten Tagessatz vereinbart.
Anstatt von 300€ verrechne ich nur 250€ pro Tag, der Betrag variiert leider ein wenig, je nachdem wie lange so ein Arbeitstag ist.

Damit dem Auftraggeber auch jedesmal bewusst vor Augen geführt wird, wie viel Geld ich ihm m schenke, habe ich den Rabatt immer auf der Rechnung aufgeführt, anstatt den einfachen Weg zu gehen und einfach nur +-250€ zu verlangen.

Hier aber der Knackpunkt, da sich aus den Preisnachlässen keine glatten Prozentzahlen machen lassen, habe ich auf der Rechnung meinen normalen Tagessatz aufgelistet und dann unten beim netto Gesamtbetrag einfach die ausgerechnete Differenz abgezogen. Dort steht dann also "-500€ Rabatt".

Das wird natürlich jetzt für den Auftraggeber etwas unachvollziehbar, wenn er die einzelnen Tage nach prüft, wann und wie lange ich gearbeitet habe, weil ich wie gesagt nicht jeden Tag gleich viel verdiene.

Nach der Vorgeschichte geht es mir jetzt um zwei Punkte:

1. Der Auftraggeber hätte gerne den Rabatt gestrichen und einfach nur den verringerten Tagessatz auf der Rechnung. Weil er es angeblich nicht durchschaut und sein Steuerberater angeblich auch niemals verstehen könnte wie dieser Rabatt zustande kommt.

2. Außerdem meinte er noch dass die Rabattsummen evtl. dem Finanzamt nicht gefallen könnten, deshalb solle ich sie auch lieber weg lassen. Meiner Meinung nach spielt das keine Rolle, da einem aufmerksamen Prüfer evtl. sowieso sofort ins Auge fällt, dass meine Tagessätze plötzlich deutlich verringert sind und er sich daran dann sowieso direkt festbeissen könnte, falls es daran überhaupt etwas vom Finanzamt auszusetzen gibt.

Mein "Steuerberater" hat aktuell keine Zeit, deshalb wollte ich mal hier in die Runde gefragt, wie schätzt ihr Punkt 1 und 2 ein?

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit, ich hoffe mich verständlich ausgedrückt zu haben

Mischpult
Tom998
Beiträge: 549
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Rechnung an Auftraggeber mit verringertem Tagessatz (den Rabatt ordentlich ausführen oder es lieber sein lassen?)

Beitrag von Tom998 »

1. Fehlende Auffassungsgabe.
2. Ist dem FA egal. Woran sollte man sich dort "festbeißen"?
Mischpult
Beiträge: 8
Registriert: 3. Mai 2021, 18:56

Re: Rechnung an Auftraggeber mit verringertem Tagessatz (den Rabatt ordentlich ausführen oder es lieber sein lassen?)

Beitrag von Mischpult »

Danke

1. Ist es aus "wirtschaftlicher" Sicht überhaupt sinnvoll mir mit dem ausweisen des Rabatts überhaupt die Arbeit zu machen?Siehst du unabhängig vom Steuerrecht irgendwelche Vor- oder Nachteile dadurch für Auftraggeber und mich?

2. Das weiß ich leider auch nicht, deshalb habe ich auch hier nachgefragt. Vielleicht meint er dass sowas in Richtung Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht gehen könnte?
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