Verlustvortrag retten

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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cybermitro
Beiträge: 2
Registriert: 13. Mai 2017, 18:11

Verlustvortrag retten

Beitrag von cybermitro »

Hallo,
ich würde mich sehr freuen, wenn es Hilfe zur Formulierung gäbe:
In 2015 habe ich meine Aktienverluste bei der Bank getilgt, um den gemeinsamen Sparerfreibetrag nutzen zu können.
Die 1300€ Aktiengewinn wurden jedoch trotz Widerspruchs meinerseits nicht auf den Freibetrag angerechnet, sondern vom Verlustvortrag beim FA abgezogen.
Den möchte ich aber erhalten, um einen zu erwartenden größeren Aktiengewinn auszugleichen.
Da unser individueller Steuersatz 0% beträgt, möchte ich nun nochmals intervenieren und die 1300 dem Einkommen zurechnen lassen. Hatte angenommen, dass "Wahlrecht" und "Günstigerprüfung" für den "Angeklagten" entschieden werden.
Könnte ich dann gleichzeitig eine Nichtveranlagungsbescheinigung erbitten oder sollte sinnvollerweise der Verlustvortrag erst aufgebraucht sein?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Verlustvortrag retten

Beitrag von StephanM »

Es gibt sogenannte Verlustverrechnungstöpfe bei Kapitalerträgen. Da kann nicht alles mit allem verrechnet werden.

Eine Nichtveranlagungsbescheinigung gibt es erst, wenn kein Verlustvortrag existiert und die Einkünfte entsprechend gering sind.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlustvortrag retten

Beitrag von muemmel »

Den möchte ich aber erhalten, um einen zu erwartenden größeren Aktiengewinn auszugleichen. Es kommt da aber nicht drauf an, was Sie möchten - Verluste werden auch mit Einkommen unter dem Freibetrag verrechnet (ist auch bei Einkommen aus Arbeitnehmertätigkeit so, wo ebenfalls Einkünfte unter dem deutlich höheren Grundfreibetrag mit Verlusten verrechnet werden - das gibt hier jedesmal eine Menge Heulen und Zähneklappern...).
cybermitro
Beiträge: 2
Registriert: 13. Mai 2017, 18:11

Re: Verlustvortrag retten

Beitrag von cybermitro »

Herzlichen Dank Stepan und Mümmel,

Habt mir sehr geholfen!
"Wahlrecht" oder "Günstiger.." gilt also mal wieder nicht für den Pöbel, sondern nur für die Geier...
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