Hallo,
ich würde mich sehr freuen, wenn es Hilfe zur Formulierung gäbe:
In 2015 habe ich meine Aktienverluste bei der Bank getilgt, um den gemeinsamen Sparerfreibetrag nutzen zu können.
Die 1300€ Aktiengewinn wurden jedoch trotz Widerspruchs meinerseits nicht auf den Freibetrag angerechnet, sondern vom Verlustvortrag beim FA abgezogen.
Den möchte ich aber erhalten, um einen zu erwartenden größeren Aktiengewinn auszugleichen.
Da unser individueller Steuersatz 0% beträgt, möchte ich nun nochmals intervenieren und die 1300 dem Einkommen zurechnen lassen. Hatte angenommen, dass "Wahlrecht" und "Günstigerprüfung" für den "Angeklagten" entschieden werden.
Könnte ich dann gleichzeitig eine Nichtveranlagungsbescheinigung erbitten oder sollte sinnvollerweise der Verlustvortrag erst aufgebraucht sein?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
Verlustvortrag retten
Re: Verlustvortrag retten
Es gibt sogenannte Verlustverrechnungstöpfe bei Kapitalerträgen. Da kann nicht alles mit allem verrechnet werden.
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung gibt es erst, wenn kein Verlustvortrag existiert und die Einkünfte entsprechend gering sind.
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung gibt es erst, wenn kein Verlustvortrag existiert und die Einkünfte entsprechend gering sind.
Re: Verlustvortrag retten
Den möchte ich aber erhalten, um einen zu erwartenden größeren Aktiengewinn auszugleichen. Es kommt da aber nicht drauf an, was Sie möchten - Verluste werden auch mit Einkommen unter dem Freibetrag verrechnet (ist auch bei Einkommen aus Arbeitnehmertätigkeit so, wo ebenfalls Einkünfte unter dem deutlich höheren Grundfreibetrag mit Verlusten verrechnet werden - das gibt hier jedesmal eine Menge Heulen und Zähneklappern...).
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Re: Verlustvortrag retten
Herzlichen Dank Stepan und Mümmel,
Habt mir sehr geholfen!
"Wahlrecht" oder "Günstiger.." gilt also mal wieder nicht für den Pöbel, sondern nur für die Geier...
Habt mir sehr geholfen!
"Wahlrecht" oder "Günstiger.." gilt also mal wieder nicht für den Pöbel, sondern nur für die Geier...