Nebenbei freiberuflich texten - wie versteuern?

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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ChrisRed
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Nebenbei freiberuflich texten - wie versteuern?

Beitrag von ChrisRed »

Hallo liebes Forum,

ich habe mich zu folgendem Thema ein wenig umgehört, aber widersprüchliche Aussagen bekommen. Ich denke, dass ich aber zumindest in der richtigen Kategorie des Forums bin - falls nicht, entschuldigt bitte.

Es geht um Folgendes:

Ich habe schon immer gerne Texte verfasst. Eine Bekannte hat mich auf eine Webseite hingewiesen, auf der Leute Texter suchen, die zum Beispiel ein, zweimal im Monat einen Text für ihre Internetseiten schreiben, z.B. "Wie stärke ich mein Selbstbewusstein". Mich hat jemand angeschrieben, der gerne hätte, dass ich ihm ein, zwei solche Texte im Monat schreibe. Je nach Länge würde ich dafür 120 - 200 Euro im Monat bezahlt bekommen, ist auch vom Bedarf des Auftraggebers abhängig.

Darauf hätte ich schon Lust, nur habe ich noch nie zuvor nebenbei gejobbt. Mein Arbeitgeber meines Hauptberufes hätte nichts dagegen.

Aber wie sieht das nun mit der Steuer aus? Zunächst einmal, ist ein Gewerbeschein nötig? Meine Bekannte, die Kurzgeschichten als Ghostwriter schreibt, hat keinen und meint, es wäre keiner nötig. Aber versteuert müssen diese Einnahmen doch irgendwie? Stimmt es, dass man dafür eine EÜR erstellen muss? Welchen Nachweis muss ich bringen? Und lässt sich einschätzen, wie viel mir von diesen monatlichen maximal 200 Euro denn so bleiben?

Vielleicht lohnt sich der Aufwand ja gar nicht. :oops: Ich wäre sehr dankbar für ein wenig Hilfe, online habe ich jetzt nichts gefunden, was mir eine eindeutige Antwort gegeben hätte, ich fühle mich etwas unsicher. Vielen Dank!
taxpert
Beiträge: 798
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Nebenbei freiberuflich texten - wie versteuern?

Beitrag von taxpert »

ChrisRed hat geschrieben: Mich hat jemand angeschrieben, der gerne hätte, dass ich ihm ein, zwei solche Texte im Monat schreibe.
Ob hier bereits eine schriftstellerische Tätigkeit im Sinne des §18 EStG vorliegt oder (noch) eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne §15 EStG, kann grundsätzlich auf Grund der Höhe der Einnahmen zunächst vernachlässigt werden.
ChrisRed hat geschrieben:Aber versteuert müssen diese Einnahmen doch irgendwie?
Die Aufnahme der Tätigkeit ist dem FA anzuzeigen, §138 Abs.1 Satz 3 AO.
ChrisRed hat geschrieben:Stimmt es, dass man dafür eine EÜR erstellen muss?
Über die EÜR (Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben) wird der steuerpflichtige Gewinn ermittelt. Die Steuererklärung ist dann übrigens zwingend elektronisch zu übermitteln, die EÜR sogar authentifiziert (Anmeldung Elster.de).
ChrisRed hat geschrieben:Welchen Nachweis muss ich bringen?
Zunächst nr die elektronische EÜR. Natürlich müssen für alle Einnahme und besonders natürlich Ausgaben auf Anforderung entsprechende belege vorhanden sein.
ChrisRed hat geschrieben: Und lässt sich einschätzen, wie viel mir von diesen monatlichen maximal 200 Euro denn so bleiben?
Die Versteuerung erfolgt mit dem persönlichen Steuerssatz, so dass hier niemand etwas genaues sagen kann. Einfach mal den letzten Steuerbescheid nehmen und das zu versteuernde Einkommen im ESt-Rechner auf der Seite des BMF eingeben. Der zeigt auch die sog. Grenzbelastung an, also den Steuersatz auf den letzten verdienten Euro. Das ist ein guter Ansatz für die zu erwartende Mehrsteuer aus den zusätzlichem Einkommen aus dem Gewinn aus der Tätigkeit!

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
ChrisRed
Beiträge: 2
Registriert: 1. Jul 2019, 11:00

Re: Nebenbei freiberuflich texten - wie versteuern?

Beitrag von ChrisRed »

Hallo taxpert,

vielen Dank für Deine ausführlichen Antworten, nun bin ich gut im Bilde. :) Dann werde ich mal versuchen anhand meiner letzten Steuererklärung mir einen ungefähren Überblick zu verschaffen, vielleicht lohnt sich die Extraarbeit ja.

MFG
Chris
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