EüR und Aufteilung auf die Gesellschafter

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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maarjan
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EüR und Aufteilung auf die Gesellschafter

Beitrag von maarjan »

Guten Morgen!

Ich sitze gerade zum ersten Mal an der Steuer für unsere im letzten Jahr gegründete GbR und habe da ein paar Fragen.
Wir sind nur eine kleine Gesellschaft ohne irgendwelchen Schnickschnack und nehmen die Kleinunternehmerregelung in Anspruch. Ansonsten nur ganz einfach Ausgaben für Waren und Einnahmen durch Verkäufe. Nichts besonderes ansonsten.


Also ich habe die EüR ausgefüllt und da habe ich soweit keine Fragen. Am Ende steht da Summe X als Gewinn.


Jetzt hab ich das Internet schon durchforstet und viele Dinge gelesen aber bin nicht so richtig draus schlau geworden, was man da jetzt noch für ein Formular für die Aufteilung auf die Gesellschafter ausfüllen muss.

Da habe ich zum Beispiel gelesen, dass man das ESt 1 B ausfüllen muss, OK habe ich gemacht, da steht ja nicht besonders viel drin nur nochmal allgemeine Daten und die Aufteilung nach Bruchteilen wird nochmal angegeben. Dazu habe ich herausgelesen, dass die Anlage FB noch ausgefüllt werden muss, wo nochmal die Gesellschafter aufgeführt werden (Die Anlage hatten wir ja schonmal ausgefüllt, als wir unsere GbR gegründet haben. Trotzdem jetzt nochmal?)

Das müsste es dann ja schon fast gewesen sein oder? Mich wundert, dass ich in diesen ESt 1 B unterlagen nirgendwo den Gewinn aus der EüR übertragen muss. Macht das Finanzamt dann selbständig?

Kann ich theoretisch direkt nachdem ich alles abgeschickt habe schon meine Einkommenssteuererklärung für mich selbst machen und den Gewinn dort eintragen oder muss ich warten, bis irgendein Bescheid vom Finanzamt zur EüR kommt?

Liebe Grüße und sorry für die ganzen Fragen, wenn ich das einmal gemacht habe jetzt, ist es ja jedes Jahr bei uns das gleiche :)

Marian
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: EüR und Aufteilung auf die Gesellschafter

Beitrag von schlauelia »

ja, der Gewinn wird auf die Gesellschafter gleichmäßig verteilt und in Ihre ESt-Erklärung geben Sue dann unter der St-Nr. der GbR Ihren Gewinnanteil ein - Anlage S vermutlich, da hier die Frage gestellt wurde.

Das FA wird normalerweise erst die ESt veranlagen, wenn es die Rückmeldung für die GbR hat.

Bei GbR müssen Se auch die USt-Erklärung elektronisch einreichen!

Lia
maarjan
Beiträge: 6
Registriert: 30. Jul 2018, 09:47

Re: EüR und Aufteilung auf die Gesellschafter

Beitrag von maarjan »

Hallo und danke für die schnelle Antwort.

Ja klar, wie das bei meiner persönlichen Steuererklärung funktioniert weiß ich, bin mir nur noch nicht sicher, was ich für die GbR alles für Formulare neben der EüR ausgüllen muss. Wie gesagt: Alles Basic und nichts besonderes, 2 Gesellschafter.

Umsatzsteuer haben wir nicht, deshalb fällt das weg.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: EüR und Aufteilung auf die Gesellschafter

Beitrag von schlauelia »

keine Formulare ausfüllen, sondern elektronische Abgabe ist Pflicht! Auch USt: 2 Zahlen für Kleinunternehmer: Umsatz laufendes Jahr und "Vorjahr" also 0,--.

Lia
Severina
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Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: EüR und Aufteilung auf die Gesellschafter

Beitrag von Severina »

Der Gewinn - gesamt und aufgeteilt - geht in die Anlage FE1.
maarjan
Beiträge: 6
Registriert: 30. Jul 2018, 09:47

Re: EüR und Aufteilung auf die Gesellschafter

Beitrag von maarjan »

Mit Formulare meinte ich ja elektronisch
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: EüR und Aufteilung auf die Gesellschafter

Beitrag von schlauelia »

dann ist ja alles gut! USt nicht vergessen - sonst kommt Mahnung vom FA!
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