EÜR - Zuflüsse aus 2018 in 2017 versteuern?

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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marbu
Beiträge: 1
Registriert: 3. Mär 2018, 13:46

EÜR - Zuflüsse aus 2018 in 2017 versteuern?

Beitrag von marbu »

Hallo,
ich habe einen Fehler gemacht. Damit ich um die monatliche Umsatzsteuererklärung rumkomme, die ab 7.500 Euro Umsatzsteuer im Jahr beginnt, habe ich mehrere Klienten gebeten, die Zahlung ihrer Rechnungen auf den Januar 2018 zu verschieben. Hat alles geklappt, soweit so gut. Aber nun geht der Schuss nach hinten los, nachdem die Krankenkassen ab dem Jahr 2018 eine neue Abrechnungsmodalität eingeführt haben. Also neuer Beitrag nicht mehr ab Zeitpunkt des Einreichens des Steuerbescheides sondern immer rückwirkend zum 1.1. für das ganze Jahr. Da es sich um einen Betrag von ca. 7.500 Euro handelt, kostet mich der Spaß ca. 1.200 Euro mehr an Krankenversicherungsbeiträgen.

Nun meine Frage: Versteuerung normal nach Zufluss-Abflussprinzip. Könnte ich trotzdem den Betrag von 7.500 Euro mit in 2017 versteuern? Das stimmt zwar jetzt nicht mit der Umsatzsteuererklärung für das letzte Quartal überein, aber normal wäre es fürs FA doch positiv. Früher höhere Steuerzahlung, höhere Umsatzsteuereinnahme, monatliche Umsatzsteuererklärung. Kann ich das einfach so machen oder gehts auf keinen Fall oder liegt das in der Entscheidung des FA-Sachbearbeiter?
Vielen Dank !!!
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: EÜR - Zuflüsse aus 2018 in 2017 versteuern?

Beitrag von StephanM »

Es geht da strikt nach dem Zu-/Abfluss-Prinzip. Wenn die Einnahmen in 2018 erfolgt sind, so gehört das auch in 2018.
Severina
Beiträge: 1247
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: EÜR - Zuflüsse aus 2018 in 2017 versteuern?

Beitrag von Severina »

Sie könnten freiwillig in die Bilanzierung wechseln.
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