Rechnung zur Jahreswechsel
Verfasst: 17. Jan 2018, 15:20
Guten Tag zusammen,
Gegeben: Eine Freiberuflerin hat einen Beratungsvertrag mit einer Firma für den Zeitraum 01.05.2017 - 31.12.2017. Sie stellt am 06.12.2017 eine Rechnung für die Leistungen, die zwischen dem 01.10.2017 und 31.11.2017 erbracht wurden. Die Firma bezahlt die Rechnung am 04.01.2018.
Frage: Ist dies eine wiederkehrende Einnahme? Muss sie im EÜR dem Jahr 2017 zugeordnet werden?
Herzlichen Dank
Polly
Gegeben: Eine Freiberuflerin hat einen Beratungsvertrag mit einer Firma für den Zeitraum 01.05.2017 - 31.12.2017. Sie stellt am 06.12.2017 eine Rechnung für die Leistungen, die zwischen dem 01.10.2017 und 31.11.2017 erbracht wurden. Die Firma bezahlt die Rechnung am 04.01.2018.
Frage: Ist dies eine wiederkehrende Einnahme? Muss sie im EÜR dem Jahr 2017 zugeordnet werden?
Herzlichen Dank
Polly