Rechnung zur Jahreswechsel

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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polly.cobain
Beiträge: 1
Registriert: 17. Jan 2018, 15:11

Rechnung zur Jahreswechsel

Beitrag von polly.cobain »

Guten Tag zusammen,

Gegeben: Eine Freiberuflerin hat einen Beratungsvertrag mit einer Firma für den Zeitraum 01.05.2017 - 31.12.2017. Sie stellt am 06.12.2017 eine Rechnung für die Leistungen, die zwischen dem 01.10.2017 und 31.11.2017 erbracht wurden. Die Firma bezahlt die Rechnung am 04.01.2018.

Frage: Ist dies eine wiederkehrende Einnahme? Muss sie im EÜR dem Jahr 2017 zugeordnet werden?

Herzlichen Dank
Polly
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Rechnung zur Jahreswechsel

Beitrag von StephanM »

Zuordnung zu 2018.

Eine wiederkehrende regelmäßige Einnahme würde vorliegen, wenn die Abrechnung jedes mal für die zwei Monate gestellt worden wäre. Aber davon ausgehend, das die Fälligkeit bereits mit Rechnungserteilung erfolgte, würde es trotzdem nach 2018 fallen, da für die Zurechnung zu 2017 die Fälligkeit und Zahlung in dem 10-Tages-Zeitraum liegen muss.
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