Hallo,
folgenden Satz find ich mal so mal ähnlich: "Kosten, die Sie bereits als Werbungskosten, Betriebsausgaben, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angeben, können Sie nicht auch noch als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen."
Auf meine spezielle Frage konnte ich bislang keine Antwort finden:
Vereinfachtes Beispiel:
Privathaus zu 30% gewerblich genutzt
Eine Handwerkerleistung (die das Haus im ganzen betrifft) über 1.000 € enthält 300 € Lohnkostenanteil
Ich habe folgende Möglichkeiten:
1. Als Selbständiger 30% der 1.000 € geltend machen (z.B. Unterhaltungsaufwendungen anteilig)
ODER
2. Als Privater 20% der 300 € = 60 € direkt von der Steuerschuld abziehen (Material bleibt außen vor)
Ich denke, da würde ich bei der ersten Variante mehr sparen
Nun würde ich gerne folgendes wissen: Geht das auch so?
1. Als Privater 20% der 300 € = 60 € direkt von der Steuerschuld abziehen.
UND
2. Als Selbständiger die Materialkosten (700 €) zu 30% steuerlich geltend machen (z.B. als Aufwendungen für betriebl. genutzte Grundstücke).
Das widerspricht ja nicht dem ersten Satz ganz oben, denn die Lohnkosten wurden ja nicht bereits als Betriebsausgaben abgesetzt, sondern nur die Materialkosten. Oder mache ich da einen Denkfehler?
Handwerkerleistungen geltend machen
Re: Handwerkerleistungen geltend machen
Wenn das Privathaus zu 30% gewerblich genutzt wird ist es zu 30% Betriebsvermögen.
Die Rechnung ist auf die Teile Betrieb und Privat aufzuteilen:
1. Betrieblicher Abzug sind 30% von 1.000 EUR = 300 EUR
2. privater Ansatz der Handwerkerleistung sind von 70% der Lohnkosten anzusetzen = 300 EUR x 70% x 20% = 42 EUR. In der Erklärung sind die Handwerkerleistungen mit 210 EUR einzutragen
Die Rechnung ist auf die Teile Betrieb und Privat aufzuteilen:
1. Betrieblicher Abzug sind 30% von 1.000 EUR = 300 EUR
2. privater Ansatz der Handwerkerleistung sind von 70% der Lohnkosten anzusetzen = 300 EUR x 70% x 20% = 42 EUR. In der Erklärung sind die Handwerkerleistungen mit 210 EUR einzutragen