Hallo,
habe aufgrund meiner Freiberuflichkeit (Dozent) meine Tochter vor Tätigkeitsbeginn bei der Oma abgegeben und danach zur Schule gefahren. Diese Mehr-Kilometer will das Finanzamt nicht anerkennen, obwohl ohne Ausübung der Freiberuflichkeit diese Kosten nicht entstanden wären.
Hat jemand eine Idee oder ein Gerichtsurteil, auf dass ich mich beziehen könnte?
Besten Dank im Voraus.
Fahrtkosten in der EÜR
Re: Fahrtkosten in der EÜR
Hallo,
ich glaube nicht, dass Du eine Chance beim Gericht hast.
Gruss
ich glaube nicht, dass Du eine Chance beim Gericht hast.
Gruss
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- Registriert: 30. Mär 2010, 23:39
Re: Fahrtkosten in der EÜR
Man kann nur die Enfernung Whg/Betriebsstätte geltend machen. Umwege, die nicht betrieblich veranlasst sind, werden nicht anrkannt.