Firmenwagen und nun doch nicht....

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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MaLu
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Registriert: 3. Mai 2017, 14:09

Firmenwagen und nun doch nicht....

Beitrag von MaLu »

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:
Ich habe mir einen Wagen von einem anderen Unternehmen gekauft (gewerblich) und habe den als Ausgabe gebucht.
Da ich mich leider nicht so richtig informiert habe, war das keine so gute Idee, da im Fall eines Gebrauchtwagens die 1% Regelung ja keine gute Idee ist.
Jetzt würde ich das gerne rückgängig machen und das Auto als Privatwagen nutzen und eben nur die gefahrenen Kilometer als Betriebskosten abrechnen.
Geht das überhaupt? Kann ich den einfach wieder rausnehmen?
Wenn ich den jetzt als Privatwagen nutze, hätte ich Ihn ja auch eigentlich gewerblich nicht kaufen dürfen, oder?

Naja...jedenfalls passiert mir sowas so schnell nicht mehr aber für den Moment hilft das leider auch nicht.

Vielen Dank schonmal für etwaige Antworten.
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Firmenwagen und nun doch nicht....

Beitrag von StephanM »

Es kommt auf die Nutzungsanteile an.

Wenn der Wagen zu 50% und mehr betrieblich genutzt wird, dann ist er zwangsweise "notwendiges Betriebsvermögen". Die 1-Methode ist auch nur anzuwenden wenn die betriebliche Nutzung über 50% liegt und kein Fahrtenbuch geführt wird.

Bei über 10% und unter 50% betriebliche Nutzung kann das Fahrzeug als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt werden. Also entweder Betriebsvermögen oder Privatvermögen.
Sollte es als Betriebsvermögen verwendet werden, so ist hier nicht die 1%-Methode anwendbar, sondern es ist eine Dokumentation zu führen, aus der hervorgeht, wie viel betrieblich und wie viel privat gefahren wurde. Es muss dabei kein förmliches Fahrtenbuch geführt werden. Der private Anteil an den Fahrzeugkosten ist dann als Privatentnahme am Jahresende zu verbuchen.
Sofern es nicht als Betriebsvermögen, sondern als Privatvermögen verwendet wird, dann kann mit 30 Cent/km eine Einlage am Jahresende gebucht werden. Die Dokumentation der betrieblichen Fahrten ist dafür wie bei dem gewillkürten Betriebsvermögen zu führen.

Bei unter 10% betriebliche Nutzung ist das Fahrzeug als "zwingendes Privatvermögen" mit der 30 Cent Methode anzurechnen.


Wie sieht es mit der Umsatzsteuer aus? Die spielt hierbei auch eine entsprechende Rolle.
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