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Abschreibungsbeginn

Verfasst: 6. Jan 2010, 22:16
von dahmsmx
Hallo,

Ich bin neu hier und habe eine ziemlich kniffelige Frage, auf die mir bisher keiner so richtig eine Antwort geben konnte.

Also nehmen wir an: Ich habe in 2009 eine größere Investition (Photovoltaik) getätigt. Diese wird über 20 Jahre linear abgeschrieben. Abschreibungsbeginn ist ja immer der Anschaffungs- bzw. Herstellungstermin.

Jetzt frage ich mich: welches ist der Herstellungstermin? Ich habe drei Möglichkeiten:
1. Im November habe ich die erste Abschlagrechnung erhalten und bezahlt. Diese Rechnung habe ich bei der Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht und die Vorsteuer auch schon zurückerhalten. Mein Steuerprogramm sagt: Abschreibungsbeginn ist November, es weiß aber ja auch nicht, dass es nur eine Abschlagsrechnung war.
Abschreibung für 2009 wäre dann für November und Dezember auf die Summe der Abschlagsrechnung.

2. Im Dezember ist die Anlage in Betrieb gegangen. Für mich der sinnvollste Termin.
Abschreibung für 2009 wäre dann für Dezember auf die Summe der Abschlagsrechnung.

3. Im Januar habe ich die letzte Rechnung bezahlt. Vielleicht gilt auch erst dann die Anlage als vollständig hergestellt. Abschreibung würde dann erst ab 2010.

Wenn ich mich 1. oder 2. entscheide, dann würde ich im Januar eine Werterhöhung der Anlage in Höhe Abschlussrechnung buchen. Fühlt sich für mich komisch an, da ich ja den Wert in 2009 nicht mehr erhöht habe, sondern nur die Rechnung dieses Jahr überwiesen habe.

Andererseits zählt bei also Einnahmeüberschussrechnung ja immer der Zeitpunkt der Zahlung. Aber ist das dann bei der zugehörigen Abschreibung auch so?

Bin sehr gespannt auf hilfreiche Tipps!

Vielen Dank im Voraus,
dahmsmx

Re: Abschreibungsbeginn

Verfasst: 23. Jul 2010, 20:44
von ruepel
Abschreibungsbeginn ist grundsätzlich der Zeitpunkt der 1. Inbetriebnahme R 7.4 Abs. 1 EStR. Dies ist von den Zahlungen völlig losgelöst zu sehen.

Wenn Du jedoch Freiberufler bist, dann hast Du eventuell bald ein anderes Problem.
Eine Fotovoltaikanlage erzielt immer Einkünfte gemäß § 15 Abs. 1 EStG. Ein schlecht gelaunter Betriebsprüfer könnte Dir dann was von der Abfärbetheorie erzählen, wenn denn die gewerblichen Einkünfte mehr als 1,25 % der gesamten Einkünfte sind.
Gruß