Finanzierung in der EÜR

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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reneku
Beiträge: 1
Registriert: 8. Mär 2016, 11:14

Finanzierung in der EÜR

Beitrag von reneku »

Moin!

Ich hab da mal ne Frage:

Folgende Situation: Ich befinde mich in einer Festanstellung (35) Stunden und gehe einer Nebentätigkeit nach (freiberuflich) mit Kleinunternehmerregelung (unter 17.500).

Ich fertige zusätzlich zu meiner Einkommensteuererklärung eine formlose EÜR in Form einer Exel Tabelle an.

Zu meiner Frage. Ich finanziere mir seit dem Jahr 2015 eine Kamera (0% Finanzierung). Die Kamera wurde mit der Hälfte angezahlt.
Den Computer finanziere ich schon ein wenig länger (auch 0% Finanzierung) Ich Trottel bei der letzten Steuererklärung vergessen mit anzugeben. Wie gebe ich nun die Anschaffungskosten der beiden Geräte korrekt in der EÜR an??


Ich bedanke mich im Voraus schonmal für die Antworten!
SteuerHeinz
Beiträge: 136
Registriert: 18. Okt 2014, 14:40

Re: Finanzierung in der EÜR

Beitrag von SteuerHeinz »

Bei Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens kommt es nicht darauf an wie und wann sie gezahlt werden sondern wie hoch die Anschaffungskosten sind, die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und wann der betriebsbereite Zustand hergestellt ist. Liegen die Anschaffungskosten unter 410 € netto (egal ob vorsteuerabzugsberechtigt oder nicht) können diese im Jahr der Anschaffung direkt in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden. Da die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Computern drei Jahre beträgt und von Kameras sieben Jahre wäre die Absetzung im Jahr der Anschaffung die günstigere Variante. Als dritte Variante gibt es noch den Sammelposten für Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1.000 EUR netto. Der Sammelposten wird 5 Jahre abgeschrieben.

Beispiel:
1. Kamera 470 EUR brutto > In der EÜR müssen 470 EUR als Absetzung für Abnutzung berücksichtigt werden.
2. Kamera 570 EUR x 1/84 pro Monat im Jahr als Absetzung für Abnutzung in die EÜR
3. Kamera 570 EUR und Sammelposten. 570 x 1/5 pro Jahr, egal ob im Januar oder Dezember angeschafft. Pro Jahr muss entschieden werden ob der Sammelposten oder die erste Variante für geringwertige, selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter genutzt wird.

Rein theoretisch können Sie die vergessenen Abschreibungen für die Vorjahre nicht mehr ansetzten. Aber Sie können probieren die Anschaffungskosten für beide Geräte in 2015 zu berücksichtigen. Kleine Unternehmen werden so gut wie nie geprüft. Einfach daraufankommen lassen. :roll:
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Finanzierung in der EÜR

Beitrag von schlauelia »

was ist denn das für ein falscher Tipp von "SteuerHeinz"!!
die Anschaffungskosten werden gar nicht in der ER angeben, sondern die AfA dafür - dazu ein Anlageverzeichnis!

Lia
SteuerHeinz
Beiträge: 136
Registriert: 18. Okt 2014, 14:40

Re: Finanzierung in der EÜR

Beitrag von SteuerHeinz »

Danke Lia, aber genau das habe ich ja auch geschrieben. In der EÜR ist die Absetzung für Abnutzung (AfA) einzutragen. Trotzdem danke, dass nochmal jemand drüber liest, falls doch mal etwas falsches dazwischen auftauchen sollte.
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