Arbeitszimmer Kreditzinsen ansetzbar
Arbeitszimmer Kreditzinsen ansetzbar
Hallo,
ich bin nebenbei gewerbetreibend.
Ich habe ein Haus gebaut in welchen ich ein Arbeitszimmer habe.
Für dieses Haus zahle ich noch einen Kredit ab.
Kann ich die Raten als Gebäudekosten ansetzen?
Danke
Gruß
Michael
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Ich habe ein Haus gebaut in welchen ich ein Arbeitszimmer habe.
Für dieses Haus zahle ich noch einen Kredit ab.
Kann ich die Raten als Gebäudekosten ansetzen?
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Re: Arbeitszimmer Kreditzinsen ansetzbar
im Prinzip ja - Arbeitszimmeranteil wird Betriebsvermögen ( Gebäude und anteilig Grund und Boden) - anteilig dann AfA, Zinsen und weitere laufende Kosten absetzbar - wenn FA dieses Arbeitszimmer anerkennt! Welche Art von Gewerbe wird ausgeübt?
Lia
Lia
Re: Arbeitszimmer Kreditzinsen ansetzbar
Das Arbeitszimmer muss aber nicht unbedingt notwendiges Betriebsvermögen werden, R 4.2 Abs 3 und 4 EStR, § 8 EStDV
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
Re: Arbeitszimmer Kreditzinsen ansetzbar
Ich betreibe nebenbei eine kleine IT Firmaschlauelia hat geschrieben:im Prinzip ja - Arbeitszimmeranteil wird Betriebsvermögen ( Gebäude und anteilig Grund und Boden) - anteilig dann AfA, Zinsen und weitere laufende Kosten absetzbar - wenn FA dieses Arbeitszimmer anerkennt! Welche Art von Gewerbe wird ausgeübt?
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Re: Arbeitszimmer Kreditzinsen ansetzbar
na ja, mein Tipp -aus Erfahrung: Arbeitszimmer nicht als Betriebsvermögen! Nebenberuf, der bestimmt bald aufgegeben wird!
Lia
Lia
Re: Arbeitszimmer Kreditzinsen ansetzbar
Fraglich ist nach meiner Einschätzung, ob es sich um ein Arbeitszimmer oder um einen gewerblich genutzten Raum handelt.
Hierzu gibt es verschiedene Abgrenzungskriterien.
Ein Arbeitszimmer ist dabei eher ein Raum in dem überwiegend Büroarbeit erledigt wird. Bei einem gewerblich genutzten Raum handelt es hingegen, wenn dieser Beispielsweise als Werkstatt zur Reparatur oder Herstellung von IT-Geräten handelt.
Hierzu gibt es verschiedene Abgrenzungskriterien.
Ein Arbeitszimmer ist dabei eher ein Raum in dem überwiegend Büroarbeit erledigt wird. Bei einem gewerblich genutzten Raum handelt es hingegen, wenn dieser Beispielsweise als Werkstatt zur Reparatur oder Herstellung von IT-Geräten handelt.
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Re: Arbeitszimmer Kreditzinsen ansetzbar
es geht doch hier um eine Nebentätigkeit, die gewerblich ist. Und da ist es auch egal, ob es Arbeitszimmer, Büroraum oder Arbeitsraum genannt wird.
Wichtig ist, dass bei gewerblichen Einkünften dadurch Betriebsvermögen entsteht, das bei Auflösung zur Steuerpflicht führt. Das sollte man gut überlegen und sich beraten lassen.
Lia
Wichtig ist, dass bei gewerblichen Einkünften dadurch Betriebsvermögen entsteht, das bei Auflösung zur Steuerpflicht führt. Das sollte man gut überlegen und sich beraten lassen.
Lia
Re: Arbeitszimmer Kreditzinsen ansetzbar
Im Zweifel mal einen Steuerberater aufsuchen. Er kann das genau kalkulieren.