Provision / Vermittlungsgebühr für Kundenaufträge

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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sunshineh
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Registriert: 29. Mai 2010, 20:13

Provision / Vermittlungsgebühr für Kundenaufträge

Beitrag von sunshineh »

Hallo,

ich bin selbstständig und nutze noch die Kleinunternehmerregelung, d.h. ich mache meine Steuer über die Einnahmen-Überschussrechnung (Einnahmen-Ausgaben).

Nun gibt es einen Broker, der seine Kunden für gewisse Dienstleistungen an uns vermittelt.

Die Rechnungserstellung meinerseits erfolgt direkt an den Endkunden, der Broker möchte dafür 20% Provision von meinem Rechnungsbetrag.

1.Wie muss ich das steuerlich abrechnen?
...kann ich die komplette Provision von meinem Rechnungsbetrag als Kosten abziehen?

2.Die Provision für den Broker, schlage ich auf meinen normalen Rechnungsbetrag vorab auf >ich habe nun einen höheren Umsatz, als ich ohne die Vermittlung über den Broker hätte.
Ist dies für mich in irgendeiner Form nachteilig?

3.Habe ich gegenüber dem Broker eine weitere Verpflichtung, oder hat dieser durch die Gutschrift irgendwelche weiteren Ansprüche mir gegenüber?

4.Wie muss ich dem Broker die Gutschrift ausstellen? Rechnung? Vertrag? Bloße Überweisung auf sein Konto?

5.Wie muss der Broker diese Einnahmen dann versteuern?
Sunny
Beiträge: 74
Registriert: 11. Jun 2015, 16:58

Re: Provision / Vermittlungsgebühr für Kundenaufträge

Beitrag von Sunny »

Hallo sunshineh

Hier sind ein paar Sachen durcheinander gekommen bzw. sind unklar.

"ich bin selbstständig und nutze noch die Kleinunternehmerregelung, d.h. ich mache meine Steuer über die Einnahmen-Überschussrechnung (Einnahmen-Ausgaben)."
D.h. es eben nicht:

Die Kleinunternehmerregelung betrifft die Umsatzsteuer (§19 UStG).
Es gibt verschiedene Gewinnermittlungsarten, u.a. die Einnahmen-Überschussrechnung gem. §4 Abs. 3 EStG.
Es geht hier also um zwei paar Stiefel.

Ich kann daher aus Deiner Beschreibung nicht erkennen, ob Du Kleinunternehmer im Sinne des UStG bist oder nicht, denn auch ein Unternehmer, welcher der Regelbesteuerung unterliegt, kann EÜR-Rechner gem. §4 Abs. 3 EStG sein.
"1.Wie muss ich das steuerlich abrechnen?
...kann ich die komplette Provision von meinem Rechnungsbetrag als Kosten abziehen?"
Was meinst Du mit "Rechnungsbetrag"?
Du erfasst in Deiner EÜR Deine Betriebseinnahmen (denke, die meinst Du mit Rechnungsbetrag, oder?) und die Provisionsaufwendung als Betriebsausgaben.
War es das, was Du gemeint hast?
"2.Die Provision für den Broker, schlage ich auf meinen normalen Rechnungsbetrag vorab auf >ich habe nun einen höheren Umsatz, als ich ohne die Vermittlung über den Broker hätte.
Ist dies für mich in irgendeiner Form nachteilig?"
Das geht am Ende dann wohl auf 0,00 auf. Du schlägst die Provision dem Kunden auf und erhöhst damit Deine Erlöse, im Gegenzug hast Du den selben Betrag als Provisionsaufwand in den Betriebsausgaben.
"3.Habe ich gegenüber dem Broker eine weitere Verpflichtung, oder hat dieser durch die Gutschrift irgendwelche weiteren Ansprüche mir gegenüber?"
Keine Ahnung wie Dein Vermittlungsvertrag mit dem Broker aussieht :roll: An welche Ansprüche denkst Du?
"4.Wie muss ich dem Broker die Gutschrift ausstellen? Rechnung? Vertrag? Bloße Überweisung auf sein Konto?"
Der Broker will bestimmt wissen, für welche Aufträge er Provision und in welcher Höhe erhält, oder? Mit der bloßen Überweisung eines Betrages x,y wird er vermutlich nicht zufrieden sein.

:!: Ob auf der von Dir erstellten Provisionsgutschrift Umsatzsteuer ausgewiesen werden muss oder nicht, hängt vom Empfänger ab. Handelt es sich um einen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer, dann muss die Gutschrift Umsatzsteuer enthalten (die von Dir - wenn Du Kleinunternehmer im Sinne des §19 UStG bist - aber nicht als Vorsteuer abziehbar ist!)
"5.Wie muss der Broker diese Einnahmen dann versteuern?"
Als Provisionserlöse im Rahmen seiner Gewinnermittlungsart (Bilanz, EÜR). Wenn er umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer ist, dann muss er natürlich die Umsatzsteuer aus der Provision auch ans Finanzamt abführen :mrgreen:
Der Eintrag stellt keine (steuer)rechtl. Beratung dar, sondern gibt nur die Meinung des Verfassers wieder. Für eine Rechts- oder Steuerberatung wenden Sie sich an den/die SteuerberaterIn Ihres Vertrauens. Für evtl. entstandene Schäden wird nicht gehaftet.
sunshineh
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Re: Provision / Vermittlungsgebühr für Kundenaufträge

Beitrag von sunshineh »

Hallo,

danke für die klare Antwort!

Hier nun noch ein Zahlen-Beispiel zur Verdeutlichung, ob ich es richtig verstanden habe:

Ich stelle meinem Endkunden eine Rechnung in Höhe von 500 EUR - natürlich ohne die Umsatzsteuer auszuweisen.
Dafür überweise ich dem vermittelnden Broker 100 EUR.

Der Broker dagegen muss von meinen 100 EUR nun 19 EUR Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen und zudem werden die 100 EUR voll als Einnahmen für die Einkommensteuer berechnet??

Aber für den Broker wäre es doch auch Umsatzsteuerrechtlich nicht von Vorteil die Rechnung selbst dem Endkunden zu stellen, oder?
Sunny
Beiträge: 74
Registriert: 11. Jun 2015, 16:58

Re: Provision / Vermittlungsgebühr für Kundenaufträge

Beitrag von Sunny »

Hallo sunshineh

Der Broker erhält entweder von Dir eine ProvisionsGUTschrift oder Du von ihm eine Rechnung. Wenn er ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer ist, dann muss die Gutschrift/Rechnung natürlich Umsatzsteuer enthalten ( :idea: die von Dir - wenn Du Kleinunternehmer im Sinne des §19 UStG bist - aber nicht als Vorsteuer abziehbar ist!)

Der Broker erhält eine Gutschrift über 100€ BRUTTO.
Für Dich ist das ganze eine Null-Rechnung, da Du die 100€ ja vorher Deinem Kunden aufgeschlagen hast und dann an den Broker zahlst.
Der Broker hat eine Einnahme von brutto 100€, die er im Rahmen seiner Gewinnermittlungsart (EÜR oder Bilanz) der Einkommensteuer unterwerfen muss.

Aber für den Broker wäre es doch auch Umsatzsteuerrechtlich nicht von Vorteil die Rechnung selbst dem Endkunden zu stellen, oder?
Wie meinst Du das? Der Broker stellt an Deinen Endkunden die Rechnung und Du bist raus aus der Nummer?
Dann hast Du keine Einkünfte :mrgreen: ... und der Broker muss seine Einkünfte aus den Rechnungen an die Endkunden dann entsprechend umsatzsteuerlich und einkommensteuerlich versteuern.
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sunshineh
Beiträge: 17
Registriert: 29. Mai 2010, 20:13

Re: Provision / Vermittlungsgebühr für Kundenaufträge

Beitrag von sunshineh »

OK, ich habe es soweit verstanden, danke!

Muss ich mir den Erhalt der Provision vom Broker quittieren lassen oder reicht da dem Finanzamt der Ausdruck von meinem Konto?
Sunny
Beiträge: 74
Registriert: 11. Jun 2015, 16:58

Re: Provision / Vermittlungsgebühr für Kundenaufträge

Beitrag von Sunny »

Ja wenn Du die Provision an den Broker überweist, dann hast Du den Kontoauszug als Buchungsbeleg für die Zahlung.

Zahlst Du an ihn in Bar, dann auf jeden Fall von ihm quittieren lassen, dass er den Betrag erhalten hat. (Auch bei jedem anderen Fall einer Barzahlung: Immer vom Geldempfänger quittieren lassen, dass der das Geld erhalten hat!)
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sunshineh
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Registriert: 29. Mai 2010, 20:13

Re: Provision / Vermittlungsgebühr für Kundenaufträge

Beitrag von sunshineh »

Danke, ich bin gerade beim Erstellen der Provisionsgutschrift.

Gibt es dafür eine gesonderte Provisionsgutschrift - Nummer?
Order nehme ich einfach die aktuelle Rechnungsnummer und erhöhe diese?

Ich werde keine MSt ausweisen, da ich Kleinunternehmer bin.
(Würde er mir eine Rechnung darüber ausstellen, würde er wohl seine MwSt ausweisen.
Das würde aber auch nichts ändern, für ihn).

Kann ich dafür einfach meine Rechnungsvorlage hernehmen, Provisionsgutschrift darüber schreiben und das war's?
schlauelia
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Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Provision / Vermittlungsgebühr für Kundenaufträge

Beitrag von schlauelia »

das können Sie machen, wie sie wollen: es muss nur logisch und nachprüfbar sein!
Lia
Sunny
Beiträge: 74
Registriert: 11. Jun 2015, 16:58

Re: Provision / Vermittlungsgebühr für Kundenaufträge

Beitrag von Sunny »

Hallo sunshineh
sunshineh hat geschrieben:Ich werde keine MSt ausweisen, da ich Kleinunternehmer bin.
Was hatte ich Dir oben schon geschrieben?!
:!: Ob auf der von Dir erstellten Provisionsgutschrift Umsatzsteuer ausgewiesen werden muss oder nicht, hängt vom Empfänger ab. Handelt es sich um einen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer, dann muss die Gutschrift Umsatzsteuer enthalten (die von Dir - wenn Du Kleinunternehmer im Sinne des §19 UStG bist - aber nicht als Vorsteuer abziehbar ist!)

Wenn Du die Provisionsgutschrift erstellst, dann geht es bei der Entscheidung Umsatzsteuer ja oder nein nicht um Dich, sondern um den Empfänger der Gutschrift.

Stell es Dir einfach mal so, vor:
Wenn Dir ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer eine Rechnung schreibt, dann interessiert es den doch nicht, ob Du Kleinunternehmer im Sinne des §19 UStG bist oder nicht; er schreibt Dir eine Rechnung MIT Umsatzsteuer (die Du als Kleinunternehmer nicht als Vorsteuer ziehen darfst), weil er umsatzsteuerpflichtig ist.

Wenn Du ihm nun eine Provisionsgutschrift erstellst, dann nimmst Du ihm ja nur die Arbeit ab, Dir eine Rechnung über die Provision zu schreiben (die Rechnung würde er Dir - wenn er umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer ist - MIT Umsatzsteuer schreiben!)

Also prüfe das bitte noch ab, wie es mit Deinem Gutschriftsempfänger und der Umsatzsteuer aussieht.

Grüsse Sunny
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sunshineh
Beiträge: 17
Registriert: 29. Mai 2010, 20:13

Re: Provision / Vermittlungsgebühr für Kundenaufträge

Beitrag von sunshineh »

Danke für Ihre Antwort!

Ich habe gelesen, dass man die Steuernummer des Empfängers mit auf der Gutschrift angeben muss. Was wenn der Empfänger eine Privatperson ist?
Sunny
Beiträge: 74
Registriert: 11. Jun 2015, 16:58

Re: Provision / Vermittlungsgebühr für Kundenaufträge

Beitrag von Sunny »

Hallo

Wenn es sich beim Provisionsempfänger um eine Privatperson handelt, dann ist diese kein Unternehmer.

Eine Privatperson kann eine Rechnung erstellen, es darf aber keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
Im Umkehrschluss: Wenn mittels Gutschrift abgerechnet wird, darf in dieser ebenfalls keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden.

Die Steuernummer muss gem. §14 (4) UStG in der Rechnung stehen. Mangels Unternehmereigenschaft gilt der aber nicht - weil es sich ja um eine Privatperson und keinen Unternehmer handelt :D

Grüsse Sunny
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