Tätigkeit als Freiberufler und Angestellter zugleich

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Charlyy
Beiträge: 1
Registriert: 25. Jan 2015, 14:54

Tätigkeit als Freiberufler und Angestellter zugleich

Beitrag von Charlyy »

Hallo zusammen, derzeit quält mich eine Frage akut. Ich habe momentan die Möglichkeit, einen Zweitjob im Angestelltenverhältnis zu übernehmen inkl. neuem Verantwortungsbereich, den ich bisher als Freiberufler ausgeübt habe.

Seit fast 16 Jahren bin ich nebenberuflich als Freelancer für unterschiedliche Arbeitgeber (Kleinunternehmer gemäß §19 UstG) tätig. In der Steuererklärung führe ich zur Berechnung der freiberuflichen Einkünfte immer eine Einnahmen/Überschuss-Rechnung. Meine Ausgaben sind i.d.R. so hoch, dass am Ende ca. 2000-3000€ Gewinn in der Anlage GSE aufzuführen sind. Durch die Übernahme in ein Angestelltenverhältnis für einen Großteil der bislang freiberuflichen Tätigkeit würde sich der Gewinn (bzw. Verlust) der freiberuflichen Tätigkeit auf ca. -4000€ belaufen.

Aber: Kann ich denselben Job einmal auf Lohnsteuerkarte (Klasse 6) und gleichzeitig als Freiberufler ausüben? Und kann ich trotzdem ALLE Ausgaben weiterhin über die Gewinn/Verlustrechnung ansetzen, auch wenn hierbei dann generell ein Verlust angeführt wird? Es sind ja noch immer Einnahmen als Freiberufler vorhanden, die dann natürlich unter den Ausgaben liegen…
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Tätigkeit als Freiberufler und Angestellter zugleich

Beitrag von muemmel »

Sie wollen also Ausgaben, die Sie als Angestellter haben, über die Freiberuflichkeit absetzen? Das ist natürlich oberfaul. Abgesehen davon kann man als Freiberufler nicht dauerhaft einen Verlust produzieren - das nennt sich dann "Liebhaberei" und der Verlust ist Ihr Privatspaß, d. h., Sie können ihn nicht steuerlich geltend machen.
Kann ich denselben Job einmal auf Lohnsteuerkarte (Klasse 6) und gleichzeitig als Freiberufler ausüben? Es ist ja nicht der selbe Job, bloß dieselbe Tätigkeit. Das geht.
Und kann ich trotzdem ALLE Ausgaben weiterhin über die Gewinn/Verlustrechnung ansetzen, auch wenn hierbei dann generell ein Verlust angeführt wird? Nein - siehe oben.
Es sind ja noch immer Einnahmen als Freiberufler vorhanden, die dann natürlich unter den Ausgaben liegen… Was dann zu dem oben beschriebenen Problem führen wird. Ich glaube, Sie sollten das mit dem Angestelltenverhältnis besser lassen - das wird ja dann wohl voll nach hinten losgehen...
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Tätigkeit als Freiberufler und Angestellter zugleich

Beitrag von schlauelia »

Hallo,
natürlich kann man beide Bereiche bedienen, aber man kann nicht beim selben Auftraggeber einmal als Freiberufler und einmal als Angestellter arbeiten.
Dazu muss man natürlich die Zuordnung der Ausgaben anders gestalten als vorher: also direkte Zuordnung der Kosten ( = Werbungskosten bei der Tätigkeit Steuerklasse 6) wohin sie gehören. Wenn dadurch bei der Freiberuflichkeit immer ein Verlust herauskommt, wird das FA schnell Fragen stellen und ggf. diese nicht mehr anerkennen.
Lia
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