Formlose EÜR - wo und wie?

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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BTY
Beiträge: 3
Registriert: 10. Apr 2013, 10:19

Formlose EÜR - wo und wie?

Beitrag von BTY »

Hallo,

ich bin leider absolut ahnungslos, was die Erstellung einer EÜR anbelangt.

Ich bin freiberuflich tätig (kein Gewerbe) und falle unter die Kleinunternehmerregelung, weise also keine Steuer aus und zahle auch keine. Mein Jahresgewinn lag bei etwa 5000€, Geschäftsausgaben hatte ich keine. Ich vermute daher, dass die EÜR nicht besonders kompliziert werden dürfte, dennoch brauche ich Hilfe.

Wenn ich es richtig verstehe, muss ich keine EÜR Vorlage verwenden, sondern es reicht eine "formlose EÜR". Meine Fragen diesbezüglich:

1. Welche Angaben müssen in der formlosen EÜR enthalten sein?
2. Kann man eine formlose EÜR überhaupt in Elster erstellen/senden oder muss/kann/darf ich die per Post ans Finanzamt schicken?
3. Reicht die formlose EÜR aus oder muss ich noch weitere Dokumente zur Steuererklärung ausfüllen und einsenden? (Zum Teil habe ich Angaben gefunden wie "die formlose EÜR wird in die Steuererklärung integriert" - aber ich dachte, ich brauche keine komplette Steuererklärung?)

Ich hoffe, mir kann jemand helfen, denn ich weiß überhaupt nicht, was ich tun muss. :?

Danke und Gruß
BTY
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: Formlose EÜR - wo und wie?

Beitrag von Petz »

Meine Empfehlung:

Das Formular EÜR beantwortet alle Fragen, ebenso die Anleitung dazu.

Und man kann das elektronisch ans FA übertragen.

Es gibt also kaum einen Grund für eine formlose EÜR, da dort eh alles reinmuss, was auch in die EÜR reinmuss.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
daniell
Beiträge: 31
Registriert: 8. Jul 2013, 17:53

Re: Formlose EÜR - wo und wie?

Beitrag von daniell »

In die formlose EÜR gehört alles rein was in eine normale EÜR hineingehört.
Lediglich die Form davon ist anders. Ich würde einfach die normale EÜR ausfüllen. Dort hast du auch Ausfüllhilfen, die du bei einer formlosen natürlich nicht hast.
Vorhersagen sind schwierig. Vor allem, wenn sie sich auf die Zukunft beziehen.
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Formlose EÜR - wo und wie?

Beitrag von StephanM »

Hi,
BTY hat geschrieben: Ich bin freiberuflich tätig (kein Gewerbe) und falle unter die Kleinunternehmerregelung, weise also keine Steuer aus und zahle auch keine.
BTY
Bitte gedanklich die Umsatzsteuer von der Einkommensteuer trennen. Ein Umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer weist keine Steuer aus, braucht damit auch keine abführen und kann keine Vorsteuer ziehen.

Die EÜR ist für die Einkommensteuer. Hier gibt es die Regel, das kleine Unternehmen keine EÜR nach amtlichen Formular einreiche müssen. Hierfür liegt meines Wissens die Grenze auch bei 17.500 EUR Umsatz.

Formlos bedeutet, ein einfaches Blatt Papier, auf dem die Einnahmen und Ausgaben aufgelistet werden und damit der Überschuss ermittelt wird, im Gegensatz zum amtlichen Formular.

In Elster kann die nicht erstellt werden, sondern muss mit den anderen Belegen (Spenden belege, etc.) per Post zum Finanzamt geschickt werden.

Den Überschuss aus der EÜR muss in der Anlage S (freiberufliche Tätigkeit) eingetragen werden, die Bestandteil deiner Steuererklärung ist.
(Mantelbogen, Vorsorgeaufwendungen, . . . )

Übrigens musst du eigentlich auch eine Jahres-Umsatzsteuererklärung abgeben, auf der auf der ersten Seite Angaben zur Kleinunternehmerregelung zu machen sind. Das Finanzamt verzichtet aber normalerweise darauf die nachzufordern, wenn sie nicht abgegeben wird.

MfG
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