Die Steuererklärung zum ersten Mal selbst erstellen: Fragen
Die Steuererklärung zum ersten Mal selbst erstellen: Fragen
Hallo,
es wird die Steuererklärung zum Ersten Mal selbst gemacht.
Es geht um Person A, die hauptberuflich als Arbeitnehmer als Ingenieur/wissentschaftlicher Mitarbeiter gearbeitet hat
und die Nebentätigkeit als Lehrer bei einer VHS ausgeübt hat.
Frage 1
Person A war im Jahr 2012 fest eingestellt als Arbeitnehmer (Festarbeit 1, als Ingenieur) und auch selbständig (freiberuflich bei einer anderen Tätigkeit [Lehrtätigkeit]).
A hat im 2012 ein Komputer gekauft. Der Steuerberater hat den Komputer auf freiberufliche Tätigkeit bei der Steuererklärung 2012 (für jeweilige Monatsanzahl) zugeordnet.
Jetzt macht A selbst die Steuererklärung 2013.
Wenn A jetzt den Komputer auch im Jahr 2013 auf die freiberufliche Tätigkeit zuordnet, dann mit den restlichen Ausgaben kommt bei der Gewinnermittlung die freiberufliche Tätigkeit ins Minus.
Auch im Jahr 2013 hat A seine hauptarbeit gewechselt zur (Festarbeit 2, auch sehr ähnliche Tätigkeit als Ingenieur).
Arbeitgeber 1 (Festarbeit 1) hat dem A den Notebook dem gegeben, aber beim Ende des Arbeitsvertrags A hat den Komputer zurück dem Arbeitgeber 1 abegegeben.
Arbeitgeber 2 (Festarbeit 2, ab 2013) hat dem A kein Notebook, sondern ein stationäres PC an der Arbeitsstelle zur Verfügung gestellt. Aber ab und zu arbeitete A bei der Festarbeit 2 mit seinem privaten Notebook zuhause.
Meine Frage wäre, darf A in der Steuererklärung 2013 den Komputer der Festarbeit 2 zuzuordnen?
Oder schon nicht mehr weil im Jahr 2012 war der Notebook schön auf freiberufliche Tätigkeit zugeschrieben?
Frage 2
Person A übt eine Lerntätigkeit (selbständig/freiberuflich) aus.
Die Tätigkeit übt A 1 bis 2 mal pro Woche und fährt 45 km zur Betriebsstätte.
Macht man steuerlich nur Hinweg geltend
oder Hin- und Rückweg, also
(45km * 2) * 0,3 Euro/km * Anzahl von Terminen/Jahr ?
Frage 3
A hat im 2012 eine mit dem Hauptberuf verbundene Fortbildung besucht. (Hauptberufliche Arbeitszeit + Forbildungszeit >14 St/Tag)
Die Lohnsteuer-Software hat Tipp gegeben, dass wegen >14 Stunden/Tag Abwesenheit -> Verpflegungsmehraufwendungen zustehen. A hat das berücksichtigt.
Nun fragt A, ob eine solche Ansprüche wegen Verpflegungsmehraufwendungen auch wegen >14 St. Abwesenheit (Hauptberufliche Arbeitszeit + Freiberufl. Tätigkeit Arbeitszeit) entstehen.
Ins welchen Punkt der Steuererklärung sind die auszufüllen?
Benutzt wird die Software T@x2014.
Frage 4
Ins welchen Feld trägt man die Betriebseinnahmen/Einnahmen ein:
( a)als Arbeitnehmer; b) als Freiberufler):
wenn von der Software 3 folgenen Optionen angeboten sind:
1. zum allgemeinen Steuerstatz 19%
2. zum ermäßigten Steuersatz 7%
3. umsatzfreie, nicht steuerbar oder §13b UStG
Frage 5
Unterliegen der steuerlichen Abschreibung für A (als ein AN oder als selbst. Freiberufler):
1. KfZ-Steuer
2. Rechtsschutzversicherung ( Bürg.Recht allgem, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht) und Privathaftpflichtversicherung?
3. KfZ-Haftpflicht, KfZ-Vollkasko?
es wird die Steuererklärung zum Ersten Mal selbst gemacht.
Es geht um Person A, die hauptberuflich als Arbeitnehmer als Ingenieur/wissentschaftlicher Mitarbeiter gearbeitet hat
und die Nebentätigkeit als Lehrer bei einer VHS ausgeübt hat.
Frage 1
Person A war im Jahr 2012 fest eingestellt als Arbeitnehmer (Festarbeit 1, als Ingenieur) und auch selbständig (freiberuflich bei einer anderen Tätigkeit [Lehrtätigkeit]).
A hat im 2012 ein Komputer gekauft. Der Steuerberater hat den Komputer auf freiberufliche Tätigkeit bei der Steuererklärung 2012 (für jeweilige Monatsanzahl) zugeordnet.
Jetzt macht A selbst die Steuererklärung 2013.
Wenn A jetzt den Komputer auch im Jahr 2013 auf die freiberufliche Tätigkeit zuordnet, dann mit den restlichen Ausgaben kommt bei der Gewinnermittlung die freiberufliche Tätigkeit ins Minus.
Auch im Jahr 2013 hat A seine hauptarbeit gewechselt zur (Festarbeit 2, auch sehr ähnliche Tätigkeit als Ingenieur).
Arbeitgeber 1 (Festarbeit 1) hat dem A den Notebook dem gegeben, aber beim Ende des Arbeitsvertrags A hat den Komputer zurück dem Arbeitgeber 1 abegegeben.
Arbeitgeber 2 (Festarbeit 2, ab 2013) hat dem A kein Notebook, sondern ein stationäres PC an der Arbeitsstelle zur Verfügung gestellt. Aber ab und zu arbeitete A bei der Festarbeit 2 mit seinem privaten Notebook zuhause.
Meine Frage wäre, darf A in der Steuererklärung 2013 den Komputer der Festarbeit 2 zuzuordnen?
Oder schon nicht mehr weil im Jahr 2012 war der Notebook schön auf freiberufliche Tätigkeit zugeschrieben?
Frage 2
Person A übt eine Lerntätigkeit (selbständig/freiberuflich) aus.
Die Tätigkeit übt A 1 bis 2 mal pro Woche und fährt 45 km zur Betriebsstätte.
Macht man steuerlich nur Hinweg geltend
oder Hin- und Rückweg, also
(45km * 2) * 0,3 Euro/km * Anzahl von Terminen/Jahr ?
Frage 3
A hat im 2012 eine mit dem Hauptberuf verbundene Fortbildung besucht. (Hauptberufliche Arbeitszeit + Forbildungszeit >14 St/Tag)
Die Lohnsteuer-Software hat Tipp gegeben, dass wegen >14 Stunden/Tag Abwesenheit -> Verpflegungsmehraufwendungen zustehen. A hat das berücksichtigt.
Nun fragt A, ob eine solche Ansprüche wegen Verpflegungsmehraufwendungen auch wegen >14 St. Abwesenheit (Hauptberufliche Arbeitszeit + Freiberufl. Tätigkeit Arbeitszeit) entstehen.
Ins welchen Punkt der Steuererklärung sind die auszufüllen?
Benutzt wird die Software T@x2014.
Frage 4
Ins welchen Feld trägt man die Betriebseinnahmen/Einnahmen ein:
( a)als Arbeitnehmer; b) als Freiberufler):
wenn von der Software 3 folgenen Optionen angeboten sind:
1. zum allgemeinen Steuerstatz 19%
2. zum ermäßigten Steuersatz 7%
3. umsatzfreie, nicht steuerbar oder §13b UStG
Frage 5
Unterliegen der steuerlichen Abschreibung für A (als ein AN oder als selbst. Freiberufler):
1. KfZ-Steuer
2. Rechtsschutzversicherung ( Bürg.Recht allgem, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht) und Privathaftpflichtversicherung?
3. KfZ-Haftpflicht, KfZ-Vollkasko?
-
- Beiträge: 72
- Registriert: 8. Jan 2014, 09:20
Re: Die Steuererklärung zum ersten Mal selbst erstellen: Fra
stober hat geschrieben:Hallo,
es wird die Steuererklärung zum Ersten Mal selbst gemacht.
Es geht um Person A, die hauptberuflich als Arbeitnehmer als Ingenieur/wissentschaftlicher Mitarbeiter gearbeitet hat
und die Nebentätigkeit als Lehrer bei einer VHS ausgeübt hat.
Frage 1
Person A war im Jahr 2012 fest eingestellt als Arbeitnehmer (Festarbeit 1, als Ingenieur) und auch selbständig (freiberuflich bei einer anderen Tätigkeit [Lehrtätigkeit]).
A hat im 2012 ein Komputer gekauft. Der Steuerberater hat den Komputer auf freiberufliche Tätigkeit bei der Steuererklärung 2012 (für jeweilige Monatsanzahl) zugeordnet.
Jetzt macht A selbst die Steuererklärung 2013.
Wenn A jetzt den Komputer auch im Jahr 2013 auf die freiberufliche Tätigkeit zuordnet, dann mit den restlichen Ausgaben kommt bei der Gewinnermittlung die freiberufliche Tätigkeit ins Minus.
Auch im Jahr 2013 hat A seine hauptarbeit gewechselt zur (Festarbeit 2, auch sehr ähnliche Tätigkeit als Ingenieur).
Arbeitgeber 1 (Festarbeit 1) hat dem A den Notebook dem gegeben, aber beim Ende des Arbeitsvertrags A hat den Komputer zurück dem Arbeitgeber 1 abegegeben.
Arbeitgeber 2 (Festarbeit 2, ab 2013) hat dem A kein Notebook, sondern ein stationäres PC an der Arbeitsstelle zur Verfügung gestellt. Aber ab und zu arbeitete A bei der Festarbeit 2 mit seinem privaten Notebook zuhause.
Meine Frage wäre, darf A in der Steuererklärung 2013 den Komputer der Festarbeit 2 zuzuordnen?
Oder schon nicht mehr weil im Jahr 2012 war der Notebook schön auf freiberufliche Tätigkeit zugeschrieben?
Frage 2
Person A übt eine Lerntätigkeit (selbständig/freiberuflich) aus.
Die Tätigkeit übt A 1 bis 2 mal pro Woche und fährt 45 km zur Betriebsstätte.
Macht man steuerlich nur Hinweg geltend
oder Hin- und Rückweg, also
(45km * 2) * 0,3 Euro/km * Anzahl von Terminen/Jahr ?
Frage 3
A hat im 2012 eine mit dem Hauptberuf verbundene Fortbildung besucht. (Hauptberufliche Arbeitszeit + Forbildungszeit >14 St/Tag)
Die Lohnsteuer-Software hat Tipp gegeben, dass wegen >14 Stunden/Tag Abwesenheit -> Verpflegungsmehraufwendungen zustehen. A hat das berücksichtigt.
Nun fragt A, ob eine solche Ansprüche wegen Verpflegungsmehraufwendungen auch wegen >14 St. Abwesenheit (Hauptberufliche Arbeitszeit + Freiberufl. Tätigkeit Arbeitszeit) entstehen.
Ins welchen Punkt der Steuererklärung sind die auszufüllen?
Benutzt wird die Software T@x2014.
Frage 4
Ins welchen Feld trägt man die Betriebseinnahmen/Einnahmen ein:
( a)als Arbeitnehmer; b) als Freiberufler):
wenn von der Software 3 folgenen Optionen angeboten sind:
1. zum allgemeinen Steuerstatz 19%
2. zum ermäßigten Steuersatz 7%
3. umsatzfreie, nicht steuerbar oder §13b UStG
Frage 5
Unterliegen der steuerlichen Abschreibung für A (als ein AN oder als selbst. Freiberufler):
1. KfZ-Steuer
2. Rechtsschutzversicherung ( Bürg.Recht allgem, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht) und Privathaftpflichtversicherung?
3. KfZ-Haftpflicht, KfZ-Vollkasko?
Ich versuche mal mein Glück:
Zu Frage 2:
Die Formel ist meiner Meinung nach richtig. Wenn für den gewerblichen Zweck das private KFZ verwendet wird, dann kann man Hin- und Rückfahrt absetzen.
Zu Frage 3:
Die Verpflegungskostenpauschale gilt auch für selbständige bzw. freiberufler.
Für das Jahr 2013 galten folgende Sätze:
< 8 Stunden : 0,-
8 - 14 Stunden: 6,-
14 - 24 Stunden: 12,-
24 Stunden: 24,-
Zu Frage 1:
( ich hoffe, dass ich das richtig verstanden habe)
Da der Computer vermutlich mehr als 410,- Euro gekostet hat, wird er wohl über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Ich glaube, da kann man 3 Jahre ansetzen. Das wären dann bei Anschaffung im Jahre 2012 für das Jahr 2013 ein Drittel des Kaufpreises, welches dann als Ausgabe im Jahr 2013 betrachtet werden muss, und somit den Gewinn schmälert. Sollte es in dem Jahr mehr Ausgaben als Einnahmen geben, dann nennt man das Verlust. Das kann durchaus mal passieren, sollte aber nicht regelmäßig sein. Der Verlust wird dann in der Steuererklärung vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Rein rechnerisch ist es dann egal, ob der Abschreibungsbetrag des Computers der freiberuflichen Tätigkeit oder der Angestellten Tätigkeit zugerechnet wird. Allerdings könnte es sein, dass das Finanzamt den Computer im Rahmen der Angestellten Tätigkeit gar nicht anerkennt.
Die Computer des Arbeitgebers der Festanstellung haben in der Steuererklärung nichts zu suchen.
Zu Frage 5:
Da kann ich nicht viel sagen. Allerdings sind im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit keine Kosten für das KFZ absetzbar, da es sich ja um ein privates Fahrzeug handelt.
Wo das alles in der genannten Software eingetragen werden muss, kann ich nicht sagen, da ich sie nicht kenne.
Re: Die Steuererklärung zum ersten Mal selbst erstellen: Fra
Vielen Dank.
Das war sehr informativ und menschlich.
Inzwischen habe ich geklärt, die Reise-Kosten mit dem privaten KfZ sind für die Hin- und Rückfahrt absetzbar.
Und villeicht überfrage ich noch, aber
Ist jährliche KfZ-Steuer weder bei selbstständigen Tätigkeit noch bei der Tätigkeit als Arbeitnehmer abschreibbar?
Das war sehr informativ und menschlich.
Inzwischen habe ich geklärt, die Reise-Kosten mit dem privaten KfZ sind für die Hin- und Rückfahrt absetzbar.
Und villeicht überfrage ich noch, aber
Ist jährliche KfZ-Steuer weder bei selbstständigen Tätigkeit noch bei der Tätigkeit als Arbeitnehmer abschreibbar?
-
- Beiträge: 72
- Registriert: 8. Jan 2014, 09:20
Re: Die Steuererklärung zum ersten Mal selbst erstellen: Fra
Sofern das Fahrzeug ein "Firmenfahrzeug" ist, sind alle Kosten, die damit zusammenhängen, abziehbar.stober hat geschrieben: Ist jährliche KfZ-Steuer weder bei selbstständigen Tätigkeit noch bei der Tätigkeit als Arbeitnehmer abschreibbar?
Allerdings käme dann vermutlich auch die 1% Regelung für die Privatnutzung zum Tragen.
Ein normaler Arbeitnehmer kann die Kfz Steuern seines privaten Fahrzeugs aber nicht abziehen, aber dafür bekommt er ja die Km Pauschale für die Fahrt zur Arbeitsstätte seiner Festanstellung (eine Fahrtrichtung) vom Finanzamt angerechnet. Und wenn er das Kfz für die selbstständige Tätigkeit verwendet eben beide Fahrtrichtungen.
Die Kfz Haftpflichversicherung ist absetzbar, soweit ich weiss.
Re: Die Steuererklärung zum ersten Mal selbst erstellen: Fra
Danke.
KfZ ist privat und wird für Fahrten zur Betriebstätte bei Selbständigen Tätigkeit benutzt.
Zu welcher Art der Abschreibungen (für selbständigen Tätigkeit) sollten die Ausgaben der gekaufte Komputer zugeordnet sein?
KfZ ist privat und wird für Fahrten zur Betriebstätte bei Selbständigen Tätigkeit benutzt.
Zu welcher Art der Abschreibungen (für selbständigen Tätigkeit) sollten die Ausgaben der gekaufte Komputer zugeordnet sein?
-
- Beiträge: 72
- Registriert: 8. Jan 2014, 09:20
Re: Die Steuererklärung zum ersten Mal selbst erstellen: Fra
Zur Art der Abschreibung kann ich dir nichts sagen.stober hat geschrieben: Zu welcher Art der Abschreibungen (für selbständigen Tätigkeit) sollten die Ausgaben der gekaufte Komputer zugeordnet sein?
Bei mir habe ich immer "Abschreibung für Computer: xxx,- EUR" in die EÜR eingetragen.
Re: Die Steuererklärung zum ersten Mal selbst erstellen: Fra
Und zu der Ausgaben fürs häussliches Arbeitszimmer (selbst. freiberufl. Tätigkeit):
gehört Anteil der Wohn-Miete (proportionell zur Arbeitsfläche in m^2 zu der Zeit der Ausübung) ?
Gehört jeweilige Anteil der Strom-, Heiz-, Wasser-Kosten?
Anteil der Gartenarbeiten?
gehört Anteil der Wohn-Miete (proportionell zur Arbeitsfläche in m^2 zu der Zeit der Ausübung) ?
Gehört jeweilige Anteil der Strom-, Heiz-, Wasser-Kosten?
Anteil der Gartenarbeiten?
-
- Beiträge: 72
- Registriert: 8. Jan 2014, 09:20
Re: Die Steuererklärung zum ersten Mal selbst erstellen: Fra
Grundsätzlich gehören zu den Kosten eines Arbeitszimmers natürlich die Miete, sowie die Energiekosten dazu. Anteilig bezogen auf die m² natürlich. Aber um diese Kosten vollständig absetzen zu können, müsste das Arbeitszimmer im Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit liegen. Das ist hier aber ganz offensichtlich nicht der Fall. Damit könnte im Höchstfall der max. Betrag von 1.250,- Euro für das Arbeitszimmer angesetzt werden. Wenn der errechnete Betrag darunter liegt, könnte er gute Chancen haben, vom Finanzamt akzeptiert zu werden.stober hat geschrieben:Und zu der Ausgaben fürs häussliches Arbeitszimmer (selbst. freiberufl. Tätigkeit):
gehört Anteil der Wohn-Miete (proportionell zur Arbeitsfläche in m^2 zu der Zeit der Ausübung) ?
Gehört jeweilige Anteil der Strom-, Heiz-, Wasser-Kosten?
Anteil der Gartenarbeiten?
Was die anteiligen Kosten der Gartenarbeit betrifft, da bin ich überfragt.