Fehler bei der Investitiosrücklage

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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f.fischer
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Registriert: 30. Sep 2011, 12:03

Fehler bei der Investitiosrücklage

Beitrag von f.fischer »

Guten Tag zusammen!

Ich habe bei der Auflösung einer Investionsrücklage einen Fehler gemacht den ich nun zu lösen versuche.

Ich habe 2007 bei meiner Gewinnberechnung 3.600,-€ für die geplante Anschaffung eines PKWs geltend gemacht. Ende 2008 habe ich mir dann auch ein Fahrzeug im Wert von 11.000,-€ / brutto zugelegt.

Da ich dieses Fahrzeug per Afa über 6 Jahre (es ist ein Kombi) abschreiben muss habe ich fälschlicher weise nur den Grundbetrag auf den sich die Afa bezieht von 11.000,-€ um 3.600,-€ auf 7.400,-€ gekürzt, was mir im nachhinein als totaler Quatsch erscheint.

Die GÜ-rechnung für 2008 habe aber nicht um 3.600,-€ erhöht. Die Anschaffungskosten für das Fahrzeug tauchen also seither immer nur als teil des Abschreibungsspiegels auf. Die für die folgenden Jahre eingesetze Abschreibungen haben sich ebenfalls immer auf die ursrünglich eingesetzen 7.400,-€ bezogen.

Das Finanzamt hat mir nun eine Nachversteuerung der 3.600,-€ aus dem Jahr 2007 geschickt, plus Zinsen natürlich.

Welche Änderungen muss ich vornehmen um die Sache wiede gerade zu biegen? ODER:

Wie wäre richtigerweise vorgegangen??

Reicht eine geänderte GÜ-Rechnung für 2008 und damit Nachversteuerung in 2008 (was für mich wesentlich günstiger wäre)?

Muss ich ggf. den Afa-Spiegel der letzten 3 Jahre ändern??

ICH FREU MICH ÜBER JEDE HILFE!

Vielen Dank!

F.Fischer
Tempelhof123
Beiträge: 183
Registriert: 30. Mär 2010, 23:39

Re: Fehler bei der Investitiosrücklage

Beitrag von Tempelhof123 »

Hallo,
Sachverhalt gut beschrieben, Problem erkannt. Richtig wäre in 2008 folgendes gewesen:
1. Der Investitionsabzugbetrag wäre 2008 aufzulösen gewesen, dh., die 3.600 € wären dem Gewinn hinzuzurechnet werden müssen.
2. Gleichzeitig können die Anschaffungskosten des Kfz entsprechend gekürzt werden (hast Du anscheinend gemacht) und gewinnmindernd geltend gemacht werden (hast Du anscheinend nicht gemacht). Damit ergibt sich im Wirtschaftsjahr der Anschaffung keine Gewinnauswirkung. D.h., Deine Gewinnermittlung 2008 ist in Summe korrekt und auch die vorgenommenen Abschreibungen vom gekürzten Betrag (7.400 €) für 2008 und die Folgejahre sind korrekt.

Das FinA hat von alledem nur nichts mitbekommen und denkt, es hätte überhaupt keine entsprechende Investition stattgefunden.
Mein Tipp: Lege gegen den geänderten Bescheid 2007 Einspruch ein. Begründe ihn damit, dass Du die Investition getätigt hast. Ja, Du kannst es im Prinzip so schreiben, wie in Einer Frage formuliert. Weise auf das "Nullsummenspiel" in 2008 hin und erläutere, dass Du die Anschaffungskosten entsprechend gekürzt hast.
Gruß
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