Frage zu Einkommenssteuer bei Nebengewerbe

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
Antworten
modchris
Beiträge: 1
Registriert: 5. Mai 2022, 14:51

Frage zu Einkommenssteuer bei Nebengewerbe

Beitrag von modchris »

Hallo Leute,

hab mal eine Frage zur Einkommenssteuer bei einem Nebengewerbe.

2015 habe ich ein Gewerbe angemeldet um mit Waren zu handeln (via Onlineshop). Die Anschaffungskosten für einen Anfangsbestand in Höhe von 10.000€ habe ich in der Steuererklärung als Verlust erfasst, wurden vom Finanzamt steuerlich aber nicht anerkannt und aus der Steuererklärung gestrichen (Begründung: keine Marktanalyse durchgeführt, Gewinnabsichten unklar, reguläres Einkommen hoch genug (40 Std. Job)).

In den darauffolgenden Jahren lag der Gewinn immer bei annähernd 0 (mal etwas Gewinn, mal etwas Verlust), da ich von den Einnahmen immer direkt neue Waren gekauft habe (Lagerbestand vergrößert).

2021 stand fest dass das Gewerbe aus zeitlichen Gründen eingestellt werden soll, daher wurde der Lagerbestand in Höhe von 20.000€ verkauft.

Nun schlägt jetzt die Summe ganz schön in der Steuererklärung zu und ich müsste 6000€ Steuern nachzahlen.

Wahrscheinlich komm ich nicht drum herum, ich finde es allerdings unfair dass der Verlust nicht anerkannt wurde, bei Gewinnen aber die Hand aufgehalten wird, daher meine Frage in die Runde: Hat man hier irgendeine Chance? Lässt sich der Verlust von damals noch irgendwie gegenrechnen, da ja jetzt im Nachhinein klar ersichtlich ist, dass Gewinn erwirtschaftet wurde? Wie verhält man sich am besten? Ggf. hat jemand Erfahrung mit einer solchen Situation.

Danke und viele Grüße
Chris
taxpert
Beiträge: 798
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Frage zu Einkommenssteuer bei Nebengewerbe

Beitrag von taxpert »

Das kommt darauf an …

Die falsche rechtliche Würdigung hat im Jahr 2015 stattgefunden. Nur dieses Jahr ist letztendlich „falsch“!

Zunächst kommt es darauf an, ob der Verlust 2015 vorläufig oder endgültig nicht anerkannt wurde. Ist der Bescheid hinsichtlich der Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorläufig ergangen, dann könnte man ihn noch ändern.

Wenn der Bescheid jedoch endgültig ist, kann man ihn nicht mehr ändern. Du hättest bereits damals Einspruch einlegen müssen und ggf. auch klagen müssen. Das Du dieses Recht damals nicht in Anspruch genommen hast, fällt Dir jetzt auf die Füße.

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
Antworten