Sofortabschreibung Laptop ab 2021 - Wo eintragen?

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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MaNic22222
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Registriert: 6. Dez 2021, 18:06

Sofortabschreibung Laptop ab 2021 - Wo eintragen?

Beitrag von MaNic22222 »

Hallo an alle,

seit 2021 kann man ja Laptops und sonstige Hardware noch im selben Jahr komplett absetzen, auch wenn sie über 800€ netto gekostet haben. Meine Frage wäre jetzt: Wo trägt man einen Laptop über 800€ netto denn dann bei der EÜR ein?

Er ist weder ein Geringwertiges Wirtschaftsgut (unter 800€) noch Bürobedarf (unter 800€). Muss ich ihn dann weiterhin in der AfA-Anlage AVEÜR unter Büroausstattung eintragen, bloß dass ich jetzt den kompletten Betrag im ersten Jahr absetze?

Und sortiert ihr alle Computer-Hardware unter 800€ netto weiter unter GWG und Bürobedarf ein?

Vielen Dank für eure Hilfe :)
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