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Ja. Ich gehe davon aus, dass es sich gar nicht um durchlaufende Posten i.S. des § 10 Abs. 1 UStG handelt. Die Definition ist dort zu lesen.Verstehe ich es richtig, dass ich beides (Verpflegungsmehraufwand und Nebenleistungen) erstmal als Einnahmen verbuchen muss?
Ja.Falls ja: Kann ich in der EÜR diese Einnahmen (Verpflegungsmehraufwand und Nebenleistungen) als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen?
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