Sind Nebenleistungen und Verpflegung als Betriebsausgaben absetzbar?

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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MaNic22222
Beiträge: 4
Registriert: 6. Dez 2021, 18:06

Sind Nebenleistungen und Verpflegung als Betriebsausgaben absetzbar?

Beitrag von MaNic22222 »

Hallo,

ich bin freiberuflicher Journalist (kein Kleinunternehmer), genauer Autor und Regisseur fürs Wissensfernsehen. Wenn ich für einen Kunden (also eine Produktionsfirma) auf Dreh-Reise gehe, stelle ich ihm neben der Hauptleistung (Autor und Regie) auch noch Verpflegungsmehraufwands-Pauschalen und Nebenleistungen (wie den vorgestreckten Kauf von Requisiten oder Fahrkarten für den Dreh) umsatzsteuerpflichtig in Rechnung.

:arrow: FRAGE 1:
Verstehe ich es richtig, dass ich beides (Verpflegungsmehraufwand und Nebenleistungen) erstmal als Einnahmen verbuchen muss?


Ich weiß, dass dies beim umsatzsteuerfreien Auslagenersatz (der Alternative zur Abrechnung als Nebenleistung) nicht der Fall ist, sondern die direkte Erstattung als durchlaufender Posten gilt und somit nicht als Einnahme verbucht wird. Diese Alternative wird von meinen Kunden aber nicht gewünscht, da man dann umständlich die Originalquittungen an ihn übermitteln müsste, was bei Nebenleistungen nicht der Fall ist.

:arrow: FRAGE 2:
Falls ja: Kann ich in der EÜR diese Einnahmen (Verpflegungsmehraufwand und Nebenleistungen) als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen?


Wäre das nicht so, würden die Nebenleistungen ja wie Gewinn behandelt und versteuert, obwohl sie das für mich natürlich nicht sind, denn ich erhalte ja nur 1-zu-1 erstattet, was ich dem Kunden zur Durchführung des Auftrags vorgestreckt habe.

Vielen Dank für eure Hilfe, beste Grüße
Patrick
Tom998
Beiträge: 549
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Sind Nebenleistungen und Verpflegung als Betriebsausgaben absetzbar?

Beitrag von Tom998 »

Verstehe ich es richtig, dass ich beides (Verpflegungsmehraufwand und Nebenleistungen) erstmal als Einnahmen verbuchen muss?
Ja. Ich gehe davon aus, dass es sich gar nicht um durchlaufende Posten i.S. des § 10 Abs. 1 UStG handelt. Die Definition ist dort zu lesen.
Falls ja: Kann ich in der EÜR diese Einnahmen (Verpflegungsmehraufwand und Nebenleistungen) als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen?
Ja.
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