Einnahmen vom Vorjahr ausgegeben

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Habicht3
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Einnahmen vom Vorjahr ausgegeben

Beitrag von Habicht3 »

Hallo!

Diesen Fall hatte ich noch nicht und zwar habe ich Projektgelder erhalten, die ich im darauffolgenden Jahr vollständig ausgegeben habe, sodass ich daraus keinen Gewinn erzielt habe.

Muss ich die Projektgelder dann in der Steuer 2020 angeben, obwohl daraus kein Gewinn erwirtschaftet wird?
Tom998
Beiträge: 549
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Einnahmen vom Vorjahr ausgegeben

Beitrag von Tom998 »

Bitte nicht so viel Sachverhalt...wer soll das alles lesen? Nachvollziehbar schildern, worum es eigentlich geht!!

Sie sind Gewerbetreibender / Selbstständiger und ermitteln den Gewinn durch Bilanz/EÜR? Projektgelder gab es von wem wofür?
Habicht3
Beiträge: 3
Registriert: 29. Jun 2021, 20:57

Re: Einnahmen vom Vorjahr ausgegeben

Beitrag von Habicht3 »

Entschuldigung. Also es geht um die Ermittlung von Gewinn als Freiberufler genau.
In diesem Fall ist es ein Stipendium, das für ein Projekt gewährt wurde und dafür ohne Gewinn aufgebraucht wird. Das Geld wurde sozusagen einmalig als Vorschuss im Vorjahr gezahlt.

Tom998 hat geschrieben: 30. Jun 2021, 07:29 Bitte nicht so viel Sachverhalt...wer soll das alles lesen? Nachvollziehbar schildern, worum es eigentlich geht!!

Sie sind Gewerbetreibender / Selbstständiger und ermitteln den Gewinn durch Bilanz/EÜR? Projektgelder gab es von wem wofür?
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Einnahmen vom Vorjahr ausgegeben

Beitrag von taxpert »

Habicht3 hat geschrieben:Gewinn als Freiberufler
Dann gilt -solange Sie nicht freiwillig bilanzieren- das Zu-/Abflussprinzip. Dann haben Sie halt in einem Jahr Einnahmen ohne Ausgabe und einen Gewinn und im nächsten Jahr Ausgaben ohne Einnahmen, also einen entsprechenden Verlust.

taxpert
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Taxman, The Beatles, Album Revolver
Habicht3
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Re: Einnahmen vom Vorjahr ausgegeben

Beitrag von Habicht3 »

Dankeschön!
taxpert hat geschrieben: 30. Jun 2021, 11:41
Habicht3 hat geschrieben:Gewinn als Freiberufler
Dann gilt -solange Sie nicht freiwillig bilanzieren- das Zu-/Abflussprinzip. Dann haben Sie halt in einem Jahr Einnahmen ohne Ausgabe und einen Gewinn und im nächsten Jahr Ausgaben ohne Einnahmen, also einen entsprechenden Verlust.

taxpert
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