Anlage N für Einnahmen aus GmbH+Lohnsteuerpflichtigen Job

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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freiwald67
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Anlage N für Einnahmen aus GmbH+Lohnsteuerpflichtigen Job

Beitrag von freiwald67 »

Mein Freund hat Einnahmen aus einer GmbH, wo er auch Gesellschafter ist.
(aber nicht Geschäftsführer).

Bisher hat er immer das Formular N ausgefüllt für die Einnahmen aus der GmbH
um auch die Fahrtkosten abzusetzen und die Einnahmen versteuert.

Nun ist in 2020 noch eine lohnsteuerpflichtige Beschäftigung dazugekommen
(Vollzeit) dazugekommen. Zeit und Einnahmen für/aus der GmbH ging natürlich runter.

Wie wird das in Anlage N nun ausgefüllt?

Zeile 6: Bruttoarbeitslohn (aus lohnst.pfl.Beschäft.)
Zeile 7: Lohnsteuer
Zeile 8: Soli.....klar!

und dann
Zeile 21: Steuerpflichtiger Arbeitslohn, von dem keine Steuerabzug vorgenommen worden ist
(soweit nicht in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten)
Da kommen dann die noch nicht versteuerten Einnahmen aus der GmbH rein????

Und Ernfernungspauschale legt man dann 2 Zeilen an in Elster für 2x Erste Tätigkeitstätte?

Würde mich freuen, wenn jemand Bescheid weiß. Danke!
taxpert
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Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Anlage N für Einnahmen aus GmbH+Lohnsteuerpflichtigen Job

Beitrag von taxpert »

freiwald67 hat geschrieben: Mein Freund hat Einnahmen aus einer GmbH, wo er auch Gesellschafter ist.
Entweder der Freund ist -auch wenn er Gesellschafter ist!- bei der GmbH angestellt, dann MUSS die GmbH entsprechende Lohnsteuer und Sozialabgaben abführen! Macht sie das NICHT, ist der Straftatbestand der Steuerhinterziehung und Verkürzung von Sozialabgaben durch die GmbH in Person des Geschäftsführers zu prüfen!

Oder der Freund arbeitet auf selbständiger/freiberuflicher Basis für die GmbH, dann wird er wohl eine Rechnung an die GmbH schreiben, die sonst die Kosten nicht als Betriebsausgaben absetzen kann! Wenn die grenzen des §19 UStG überschritten sind, ist durch den Freund eventuell Steuerhinterziehung hinsichtlich der USt zu prüfen!

Bekommt der Freund das Geld "einfach so" als Gesellschafter, dann liegt eine verdeckte oder offene Gewinnausschüttung vor, also Einkünfte aus KapVerm.

Auf jeden Fall falsch ist ...
freiwald67 hat geschrieben: Zeile 21: Steuerpflichtiger Arbeitslohn, von dem keine Steuerabzug vorgenommen worden ist
(soweit nicht in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten)
Da kommen dann die noch nicht versteuerten Einnahmen aus der GmbH rein????
Hier ist ganz dringend der Gang zum StB angesagt um zu retten, was noch zu retten ist!

taxpert
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freiwald67
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Re: Anlage N für Einnahmen aus GmbH+Lohnsteuerpflichtigen Job

Beitrag von freiwald67 »

Vielen Dank für Deine Antwort. aber...

dem Freund gehören 80% der GmbH, der mit den 20% ist der Geschäftsführer.
Für meinen Freund fallen weder Sozialabgaben noch Lohnsteuer an, der herrschende
Gesellschafter ist Sozialabgabenfrei. Er hat noch ein kleines Nebengewerbe.

Die Einnahmen aus dem Nebengewerbe kommen in die EÜR.
Die Einnahmen aus der GmbH kommen auf die Anlage N.

Am Schluß muss er dann Einkommenssteuer auf alles zahlen. Ist wahrscheinlich
genausoviel wie Lohnsteuer.

Nun ist Ende 2020 noch ein ganz normaler lohnsteuerpflichtiger Job dazugekommen,
da bei der GmbH und dem Nebengewerbe kaum was rum kommt....
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Anlage N für Einnahmen aus GmbH+Lohnsteuerpflichtigen Job

Beitrag von taxpert »

freiwald67 hat geschrieben:der mit den 20% ist der Geschäftsführer.
Dann ist der ggf. aus den Sozialabgaben raus! Dein Freund aber nicht! Aus der Steuerpflicht ist er sowieso nicht raus! Wenn also Ei Arbeitsvertrag besteht, gehören die Einnahmen in die Anlage N und die GmbH MUSS Lohnsteuer abführen!

Liegt kein Arbeitsvertrag vor, gehören die in die EÜR deines Freundes!


Vielleicht einfach zur Klarstellung: auch bei einer 1-Mann-GmbH muss für den Gesellschafter-Geschäftsführer Lohnsteuer abgeführt werden!

taxpert
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freiwald67
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Re: Anlage N für Einnahmen aus GmbH+Lohnsteuerpflichtigen Job

Beitrag von freiwald67 »

OK, bisher hat er das nicht so gemacht. Ist immer durchgegangen.

Ist nicht Lohnsteuer und Einkommenssteuer in etwa die gleiche Höhe?

Ich glaube nicht, dass er da ein großes Geheimnis drauß gemacht hat,
wo das Gehalt aus Anlage N herkommt, zumal die Adresse des Ladens
bei der Entfernungspauschale drin steht.

Könnte höchstens sein, dass das Finanzamt für Körperschaften Terror macht,
weil sie keine Lohnsteuer bekommen, obwohl das kleine Bezirksfinanzamt
den Betrag unter dem Namen Einkommenssteuer schon erhalten hat?
Doppelt wird man ja wohl nicht zahlen müssen?
Tom998
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Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Anlage N für Einnahmen aus GmbH+Lohnsteuerpflichtigen Job

Beitrag von Tom998 »

Doppelt nicht, da die Lohnsteuer so etwas wie eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer ist. Im Übrigen sind es die Organe der GmbH, die hier ggf. Straftatbestände verwirklicht haben. Das Finanzamt macht auch keinen "Terror", sondern wendet bestehende Gesetze an.
taxpert
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Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Anlage N für Einnahmen aus GmbH+Lohnsteuerpflichtigen Job

Beitrag von taxpert »

Ich glaube übrigens immer noch nicht, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen der GmbH und dem Freund besteht!

Da damit die Entfernungspauschale und andere Sachen zu prüfen sind, kann es auch letztendlich der Freund sein, Konsequenzen zu fürchten hat!

taxpert
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Matthias32
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Re: Anlage N für Einnahmen aus GmbH+Lohnsteuerpflichtigen Job

Beitrag von Matthias32 »

Wie oben erwähnt ... Aus der Steuerpflicht ist er sowieso nicht raus! Wenn also Ei Arbeitsvertrag besteht, gehören die Einnahmen in die Anlage N und die GmbH MUSS Lohnsteuer abführen!
Hauptbuchhalter Terko
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