Frage zu Geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG)

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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da5kale
Beiträge: 1
Registriert: 21. Jun 2021, 13:38

Frage zu Geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG)

Beitrag von da5kale »

Hallo,

meine Frage ist vermutlich für die meisten zu einfach, deshalb möchte ich mich vorab entschuldigen, ich mache meine Steuererklärungen immer selber und habe noch nicht so viel Erfahrung. Und es tut mir leid, aber ich habe lange gegoogelt und auch in diesem Forum gesucht, aber keine passende Antwort gefunden.



Bei GWG gibt es ja den Maximal-Betrag (2021 müsste es bei 800€ liegen), wenn man diesen überschreitet muss man das GWG über mehrere Jahre abschreiben.

Meine Frage ist nun, gilt dieser Betrag PRO eingetragenem Wirtschaftsgut oder darf der GESAMTBETRAG nicht überschritten werden?

Ein Beispiel:

In meiner Liste der GWG stehen folgende Güter drin:

1. Kamera für 790 €
2. Kaffeevollautomat für 300 €.

Gesamtbetrag 1090 €.

Zählt jetzt der Gesamtbetrag oder der jeweilige Betrag der einzelnen GWG? Müsste ich bei dieser GWG-Liste jetzt über mehrere Jahre abschreiben (weil der Gesamtbetrag von 1090€ die Obergrenze von 800€ überschreitet) oder kann es sofort abgesetzt werden (weil die Obergrenze nur pro eingetragenem GWG gilt) ?

Es tut mir leid, wenn diese Frage zu einfach ist, aber ich finde wirklich nirgendwo eine klare Aussage hierzu.

Vielen Dank im Voraus.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Frage zu Geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG)

Beitrag von muemmel »

Es tut mir leid, wenn diese Frage zu einfach ist, aber ich finde wirklich nirgendwo eine klare Aussage hierzu. Im Gesetz (§ 6(2) EStG) ist recht eindeutig vom Wert des EINZELNEN Wirtschaftsgutes, welcher nicht über 800 Euro liegen darf, die Rede. Insofern können Sie die Sachen sofort abschreiben. Wahlweise können Sie auch einen Sammelposten bilden und den über 5 Jahre abschreiben (sog. Poolabschreibung).
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Frage zu Geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG)

Beitrag von taxpert »

muemmel hat geschrieben:Im Gesetz (§ 6(2) EStG) ist recht eindeutig ...
@muemmel ich bitte dich! Wer schaut schon im Zeitalter des Internets noch ganz profan in einen Gesetzestext rein!

taxpert
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