EÜR Entfernungspauschale

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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freiwald67
Beiträge: 15
Registriert: 18. Mai 2021, 10:21

EÜR Entfernungspauschale

Beitrag von freiwald67 »

Ich habe eine Frage zu Fahrtkosten:

Ich setze mein Auto komplett ab mit Versicherung+Tanken+etc.

Darunter ist die Zeile 85 "Fahrtkosten für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte
Familienheimfahrten (pauschaliert oder tatsächlich)"

und Zeile 86 "Mindestens abziehbare Fahrtkosten für Wege zwischen Wohnung und erster
Betriebsstätte (Entfernungspauschale), Familienheimfahrten.

Ich hatte in 2020 ein kleines Büro angemietet, was 17 km von meiner Wohnung entfernt ist.

Da ich in der EÜR schon komplett alle meine Autokosten eingetragen haben und die Miete
für das Büro, vermute ich, dass die bei Entfernungspauschale nix eintragen darf?
Ich müsste mir ja irgendwie einen Betrag aus den Fingern saugen, weil ich keine Formel habe.

In der Anlage N aus nichtselbständiger Arbeit ist es ganz einfach und verständlich einzutragen.
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: EÜR Entfernungspauschale

Beitrag von taxpert »

freiwald67 hat geschrieben: Ich setze mein Auto komplett ab mit Versicherung+Tanken+etc.
Dann versteuern Sie sicherlich auch die Privatnutzung über Fahrtenbuch oder 1%-Regelung??!!
freiwald67 hat geschrieben: Da ich in der EÜR schon komplett alle meine Autokosten eingetragen haben und die Miete
für das Büro, vermute ich, dass die bei Entfernungspauschale nix eintragen darf?
Sie dürfen steuerlich nicht besser, aber auch nicht schlechter gestellt werden als ein Arbeitnehmer!
freiwald67 hat geschrieben: In der Anlage N aus nichtselbständiger Arbeit ist es ganz einfach und verständlich einzutragen.
Sie sind nun einmal kein Arbeitnehmer, sondern Unternehmer! Da kann man von Ihnen schon ein bisschen mehr verlangen! Wenn Sie es selbst nicht schaffen, dürfen Sie gerne professionelle Hilfe von einem StB in Anspruch nehmen!
freiwald67 hat geschrieben: Darunter ist die Zeile 85 "Fahrtkosten für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte
Familienheimfahrten (pauschaliert oder tatsächlich)"
17 km x 2 x Tage x Kosten je km (Gesamtkosten durch Gesamt-km)
freiwald67 hat geschrieben: und Zeile 86 "Mindestens abziehbare Fahrtkosten für Wege zwischen Wohnung und erster
Betriebsstätte (Entfernungspauschale), Familienheimfahrten.
17 km x Tage x 0,30 €

Zeile 85 größer Zeile 86 = Kürzung der BA

Zeile 85 kleiner Zeile 86 = zusätzliche BA

taxpert
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